Corona-Pandemie: Verlängerung der 16. BayIfSMV und Änderung bei Maskenpflicht im ÖPNV

Bayern verlängert die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) bis zum 30. Juli 2022. Corona-Maskenpflicht im ÖPNV bleibt mit Erleichterungen bestehen.

Ab dem 2. Juli 2022 wird die Maskenpflicht im ÖPNV gelockert: Auch für Passagiere sind dann nur noch medizinische Masken erforderlich. Passagiere im ÖPNV können somit entscheiden, ob sie eine FFP2-Maske oder eine medizinische Maske tragen.

Quelle: Pressemitteilung Bayerisches Gesundheitsministerium