Corona-Arbeitsschutzverordnung wird nicht verlängert

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) wird nicht über den 25. Mai 2022 hinaus verlängert.

Damit gibt es ab 26. Mai 2022 keine spezifischen Corona-Regeln mehr für den Arbeitsplatz. Arbeitgeber bleiben aber aufgefordert, das Infektionsgeschehen weiter zu beobachten und bei Bedarf das betriebliche Hygienekonzept anzupassen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird hierzu Empfehlungen in Form von Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) bereitstellen, die den betrieblichen Akteuren Orientierung und Hinweise zur Verhinderung und Eingrenzung betrieblicher Ausbrüche geben. Darin wird vor allem auf solche Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes eingegangen, die sich im Verlauf der Pandemie besonders bewährt haben. Sobald die FAQ des Ministeriums zur Verfügung stehen, werden wir Sie darüber informieren.