Geschäftsführerbestellung und § 181 BGB bei abhängiger GmbH

Die Selbstbestellung von Vorständen einer Mutter-AG zu Geschäftsführern einer Tochter-GmbH fällt in den Anwendungsbereich des § 181 Alt. 1 BGB.

Die notwendige Genehmigung kann von dem jeweiligen Bestellungsorgan des Vertretenen – hier also durch den Aufsichtsrat der Mutter-AG – erfolgen.

OLG Frankfurt a. M. Beschluss vom 4.1.2022 – 20 W 225/20