Aufgrund der pandemiebedingten Ausnahmesituation sollen die Erklärungsfristen in beratenen Fällen und die zinsfreien Karenzzeiten für den Besteuerungszeitraum 2020 um weitere drei Monate verlängert werden.
Die obersten Finanzbehörden von Bund und Ländern haben im Vorfeld der gesetzlichen Regelung mehrere Anweisungen getroffen. Das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 1. April 2022 finden Sie hier.