Corona-Pandemie: Bayern verlängert wichtige Corona-Schutzmaßnahmen bis zum 2. April 2022 - Maskenpflicht und Zugangsregeln weiterhin notwendige Instrumente

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat die Corona-Schutzmaßnahmen erläutert, die ab Samstag, 19. März 2022 übergangsweise bis zum 2. April 2022 gelten sollen. Holetschek teilte am Dienstag mit, die aktuelle Pandemielage mit Höchstwerten bei den Neuinfektionen gebiete es, wichtige Schutzmaßnahmen zu verlängern. Dies betreffe im Kern die bestehenden 2G-/3G-Regeln und die Maskenpflicht. Maskenstandard bleibe in Bayern die FFP2-Maske.

Die Zugangsregelungen nach Impf-, Genesenen- oder Teststatus – also die Regelungen zu 2G plus, 2G oder 3G – bleiben im schon bisher geltenden Umfang – zum Beispiel in Diskotheken (2G plus), bei Sport, Kultur und im Freizeitbereich (2G), in Zoos (2G), bei Messen und Kongressen (2G), bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen (2G), in der Gastronomie und im Beherbergungswesen (3G) sowie in Hochschulen und im weiteren außerschulischen Bildungsbereich (3G).

Für den Zugang von Besuchern und Beschäftigten zu vulnerablen Einrichtungen wie beispielsweise Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen benötigen Besucher weiterhin einen tagesaktuellen Schnelltest. Beschäftigte brauchen – analog der bisherigen Bundesregelung – zwei Tests pro Woche, wenn sie geimpft oder genesen sind, und tagesaktuelle Tests, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind.

Aufgrund der zu erwartenden bundesrechtlichen Vorgaben entfallen dagegen die Regelungen zu Kontaktbeschränkungen, bestehende Vorgaben zu Kapazitäts- und Personenobergrenzen, die Sonderregelungen für Gottesdienste und Versammlungen, das Tanz- und Musikverbot in der Gastronomie, das bisherige Verbot von Volksfesten und Jahresmärkten, das Verbot des Feierns auf öffentlichen Plätzen sowie bestehende Alkoholverkaufs- und -konsumverbote sowie die Verpflichtung zur Betreuung in festen Gruppen in Kitas.

Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Gesundheitsministeriums vom 15.03.2022