Corona-Pandemie: Kabinett beschließt weitere Erleichterungen

Bund und Länder hatten sich am 16. Februar 2022 auf weitere Erleichterungen bei den Corona-Maßnahmen zum 4. März 2022 geeinigt. Das bayerische Kabinett hat heute die Umsetzung der bundesweit vereinbarten Erleichterungen beschlossen.

Die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird daher mit Inkrafttreten zum Freitag, 4. März 2022, in mehreren Punkten angepasst. Die für die Wirtschaft relevanten Änderungen lauten:

  • Für Angebote der Gastronomie und des Beherbergungswesens gilt statt des bisherigen 2G künftig die 3G-Regel. Auch reine Schankwirtschaften dürfen unter den für die Gastronomie geltenden Bedingungen (insbesondere 3G, Tanzverbot sowie Verbot von lauter Musikbeschallung) wieder öffnen.
  • Clubs, Diskotheken und vergleichbare Freizeiteinrichtungen dürfen künftig unter den Bedingungen von 2G plus wieder öffnen, also für Geimpfte und Genesene mit zusätzlichem aktuellem Test (bzw. mit Boosterimpfung). In Clubs und Diskotheken besteht dabei für die Besucher keine Maskenpflicht.
  • Soweit bisher Kapazitätsbeschränkungen für Veranstaltungen und Einrichtungen bestehen, so betragen diese künftig einheitlich 75 % der Kapazität. Die absolute Personenobergrenze von 25.000 Personen bleibt unverändert.

Quelle: Pressemitteilung der Bayerischen Staatskanzlei vom 2. März 2022