GmbH bleibt beliebteste Rechtsform bei Gründern

Im vergangenen Jahr 2021 ist die Zahl der Firmen in Mainfranken erneut gewachsen, es haben mehr Leute gegründet als Firmen abgemeldet wurden. Bei den Gründern stehen in puncto Rechtsform vor allem die Kapitalgesellschaften hoch im Kurs.

Laut amtlicher Statistik beträgt der Anstieg bei den im Handelsregister eingetragenen Firmen im Jahr 2021 insgesamt +461 Firmen. 1.251 Firmeneintragungen stehen 790 Löschungen gegenüber. Damit liegt der Zuwachs erneut über dem des Vorjahres (2020: +401). Verantwortlich für den Anstieg sind die höheren Anmeldezahlen (2020: 1.180). Die Löschungen bewegen sich auf Vorjahresniveau (2020: 779).

Haftungsbeschränkung bleibt hoch im Kurs

Der Trend hin zu Rechtsformen mit beschränkter Haftung hält auch im dritten Pandemiejahr an. Bezogen auf alle Firmengründungen lag die „Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)“ mit 58 Prozent an der Spitze, gefolgt von der „Unternehmergesellschaft / UG (haftungsbeschränkt)“ und der „GmbH & Co. KG“ mit 16 Prozent beziehungsweise 12 Prozent. Kaum eine Rolle spielten die „UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG“ mit zwei Prozent sowie die „Aktiengesellschaft (AG)“. Rechtsformen mit persönlicher Haftung machten 2021 bei den Handelsregisteranmeldungen nur einen geringen Anteil aus. Sechs Prozent entfielen auf die Rechtsform des „eingetragenen Einzelunternehmens / e. K.“, jeweils zwei Prozent auf die „offene Handelsgesellschaft (OHG)“ und die „Kommanditgesellschaft (KG)“. Zwei Prozent der Anmeldungen entfielen auf sonstige Rechtsformen.

IHK hilft bei der Wahl der richtigen Rechtsform

Bei der Auswahl der Rechtsform ist Sorgfalt geboten, denn diese hat steuerliche, finanzielle und rechtliche Folgen beim Start in die Selbstständigkeit. Die IHK Würzburg-Schweinfurt bietet Existenzgründern mit dem Rechtsformcheck die Möglichkeit, sich über Standardfragen der Rechtsformwahl online zu informieren. Der IHK-Rechtsformcheck ist verfügbar unter: www.wuerzburg.ihk.de/rechtsformcheck

IHK gibt firmenrechtliche Stellungnahmen ab

Auch zur Eintragungsfähigkeit der gewünschten Firmierung, also zum Namen des Unternehmens, berät die IHK. Im Jahr 2021 haben die Experten der Wirtschaftskammer über 1.700 firmenrechtliche Stellungnahmen gegenüber dem Registergericht, den Notaren sowie gegenüber Existenzgründern abgegeben. Durch eine Überprüfung der Firma auf firmenrechtliche Zulässigkeit können Unternehmer zum Beispiel Abmahnungen wegen Firmengleichheit vermeiden. Die IHK nimmt diese Vorprüfungen auf rechtliche Zulässigkeit der Firma gemäß den Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB) bei beabsichtigter oder zwingend vorgeschriebener Eintragung ins Handelsregister kostenfrei vor.

Anfragen sind über ein Online-Formular unter www.wuerzburg.ihk.de/firmenvoranfrage jederzeit möglich.

Information Rechtsform:

Sonja Weigel
Tel. 0931 4194-322
E-Mail: sonja.weigel@wuerzburg.ihk.de 

Information Firmierung:

Daniela Dusel
Tel. 0931 4194-296
E-Mail: daniela.dusel@wuerzburg.ihk.de