BM Habeck stellt Eröffnungsbilanz Klimaschutz und Klimaschutz-Sofortprogramm vor

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat eine Eröffnungsbilanz und ein Sofortprogramm zum Klimaschutz vorgelegt. Der DIHK hat dies kommentiert: "Entscheidend ist, dass die Unternehmen zum einen genügend grünen Strom haben. Zum anderen dürfen Unternehmen auf ihrem Weg zur Klimaneutralität durch zu hohe Energiepreise nicht ihre Wettbewerbsfähigkeit verlieren."

Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien muss in den kommenden acht Jahren hierzulande mehr als verdoppelt werden. Deshalb ist es richtig, beim Ausbau erneuerbarer Energien endlich den Turbo zu zünden. Dafür brauchen wir eine Schubumkehr: weniger Bürokratie und viel mehr Tempo bei den Planungs- und Genehmigungsverfahren. Die Genehmigung eines Windparks dauert in Deutschland noch immer im Schnitt zwei Jahre, vielerorts wie in Hessen mit 40 Monaten auch deutlich länger. Statt auf eine deutliche Ausweitung der EEG-Förderung zu setzen, braucht der förderfreie Ausbau von Windrädern und Photovoltaik-Parks aber vor allem mehr Wohlwollen. Denn dieser Markt mit vielen guten deutschen Anbietern legt gerade rasant an Tempo zu. Die Bundesregierung ist deshalb gut beraten, hier auf bessere Rahmenbedingungen zu setzen, statt ihn mit starren Förderbedingungen faktisch auszutrocknen."  

BM Habeck stellte bei der Pressekonferenz in den Mittelpunkt, dass die bisherigen klimapolitischen Maßnahmen dramatisch unzureichend seien. So müsse das Klimaschutztempo fast verdreifacht werden gegenüber dem Status quo. Alle Sektoren befänden sich derzeit nicht auf Zielkurs 2030
Die Eröffnungsbilanz zeigt dies auf 36 Seiten für alle Sektoren. Deshalb soll es bereits im April einen Kabinettsbeschluss zu ersten zusätzlichen Maßnahmen geben (u. a. EEG-Novelle). Vor der Sommerpause soll ein zweites Paket auf den Weg gebracht werden. Die Elemente dieser Pakete sind (siehe Eröffnungsbilanz S. 34/35): 

  • EEG-Novelle für 80 % EE-Stromerzeugung bis 2030: Erhöhung der Ausschreibungsmengen (Annahme eines Bruttostromverbrauch von 715 TWh); Planungsvorrang für den EE-Ausbau durch Grundsatz, dass der EE-Ausbau im überragenden öffentlichen Interesse ist und der öffentlichen Sicherheit dient.
  • Solarbeschleunigungspaket: Verbesserung beim Mieterstrom, Anhebung der Ausschreibungsschwellen und Öffnung der Flächenkulisse für Freiflächenanlagen unter Beachtung von Naturschutzkriterien, Solarpflicht bei gewerblichen Neubauten.
  • Windenergie: Erschließen kurzfristiger Flächenpotenziale für Wind an Land u. a. durch geringere Abstände zu Drehfunkfeuern und Wetterradaren und bessere Vereinbarkeit mit militärischen Interessen; Wind-an-Land-Gesetz: zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie reservieren, Voraussetzungen für zügigere Planungs- und Genehmigungsverfahren schaffen.
  • Senkung Strompreis: ab 2023 Finanzierung der EEG-Umlage über den Bundeshaushalt, gleichzeitig Überführen der an die Besondere Ausgleichsregelung gekoppelten Umlagen (KWKG-, Offshore-Netzumlage) in ein eigenes Gesetz.
  • Klimaschutzverträge mit der Industrie: Schaffen der rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen für die Bereitstellung von Klimaschutzdifferenzverträgen (CCfD). 
  • Wärmestrategie für 50 % klimaneutrale Wärme bis 2030 neue Gebäudestrategie Klimaneutralität (Effizienz und Versorgung): flächendeckende kommunale Wärmeplanung mit Dekarbonisierung und Ausbau der Wärmenetze; finanzielles Aufstocken der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze.
  • Gebäude: Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes mit deutlich verschärften Effizienzstandards, neu eingebaute Heizungen ab 2025 mit mindesten 65% EE.
  • Wasserstoffstrategie: Maßnahmen zum Markthochlauf der Wasserstofftechnologie, um die Produktion an grünem Wasserstoff gegenüber den bisherigen Plänen zu verdoppeln, insbesondere durch Überarbeiten der Nationalen Wasserstoffstrategie und zusätzliche Förderprogramme.

Hier finden Sie die Kernaussage der Eröffnungsbilanz.