Übergang Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) zur GmbH

Eine Unternehmergesellschaft kann zur Vollgesellschaft erstarken, wenn die Summe ihres ursprünglichen, der Volleinzahlungspflicht unterliegenden Stammkapitals und des auf den neuen Anteil eingezahlten Anteils zusammen dem Halbaufbringungsgrundsatz genügen.

Es ist somit nicht die Einzahlung der vollen 25.000 Euro notwendig.

OLG Celle, Urteil vom 17.07.2017 - 9 W 70/17