GmbH bleibt beliebteste Rechtsform

Die Zahl der Firmen in Mainfranken wächst.

Laut amtlicher Statistik beträgt der Anstieg bei den im Handelsregister eingetragenen Firmen insgesamt +230 Firmen. 1.056 Firmeneintragungen stehen 826 Löschungen gegenüber. Im Vergleich zum Jahr 2017 hat sich das Wachstum somit verlangsamt, 2017 betrug der Saldo noch +270.

 

Platz 1 für die GmbH

Der Trend hin zu Rechtsformen mit Haftungsbeschränkung hält laut IHK weiter an. Bezogen auf alle Firmengründungen lag die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) im Jahr 2018 mit 54 Prozent vorne, gefolgt von der Unternehmergesellschaft / UG (haftungsbeschränkt) und der GmbH & Co. KG mit je 16 Prozent. Kaum eine Rolle spielten hingegen die UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG sowie die Aktiengesellschaft (AG). Rechtsformen mit persönlicher Haftung machten 2018 bei den Handelsregisteranmeldungen einen geringen Anteil aus. Nur ein Prozent entfiel auf die Rechtsform des eingetragenen Einzelunternehmens / e. K. und zwei Prozent auf die offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG), acht Prozent entfielen auf sonstige Rechtsformen.

IHK berät zum Firmenrecht

Die IHK bietet ihren Mitgliedsunternehmen Hilfe bei Fragen zu den Vor- und Nachteilen der Rechtsformen sowie der Eintragungsfähigkeit und empfiehlt, sich in firmenrechtlichen Fragen frühzeitig an die IHK-Experten zu wenden. Durch eine Überprüfung der Firma auf firmenrechtliche Zulässigkeit können Unternehmer zum Beispiel Abmahnungen wegen Firmengleichheit vermeiden. Die IHK nimmt diese Vorprüfungen auf rechtliche Zulässigkeit der Firma gemäß den Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB) bei beabsichtigter oder zwingend vorgeschriebener Eintragung ins Handelsregister kostenfrei vor.

IHK-Seminar

Rechtsformbetrachtung in gesellschafts- und steuerrechtlicher Hinsicht sind die Schwerpunkte des IHK-Seminars „GmbH oder GmbH & Co. KG". Referent Dr. Christian Richter, Steuerberater und Rechtsanwalt, erklärt, welche Rechtsformen für Gründer geeignet sind, was die Kapitalgesellschaften auszeichnet und was es mit der Offenlegungspflicht auf sich hat. Das Seminar findet am 28. Februar 2019 von 13:00 bis 16:00 Uhr in der IHK-Hauptgeschäftsstelle in Würzburg statt. Zielgruppe sind Gründer und Jungunternehmer. Eine Anmeldung ist erforderlich.

Information:

Daniela Dusel
Tel. 0931 4194-296
E-Mail: daniela.dusel@wuerzburg.ihk.de

oder hier auf unserer Homepage.