Keine Eintragung von Ungeborenen als Kommanditisten

Die Schenkung eines Kommanditanteils einer wirtschaftenden Wind-KG an eine ungeborene Tochter/einen ungeborenen Sohn kann nicht vor der Geburt in das Handelsregister eingetragen werden.

Die Schenkung dürfte nicht als lediglich rechtlich vorteilhaftes Rechtsgeschäft frei von einer Genehmigung des Vormundschaftsgerichts wirksam werden.

OLG Celle, Urteil vom 30.01.2018 - 9 W 13/18