REACH: weitere Stoffe auf der Kandidatenliste

Blei und neun weitere Stoffe auf der Kandidatenliste für besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC)

Im Anschluss an eine weitere Prüfung der betroffenen Stoffe kann es zu einer eventuellen Beschränkung oder Zulassungspflicht im Rahmen der REACH-Verordnung kommen.

Die neu gelisteten Stoffe umfassen nach Angabe der ECHA u.a.

  • D4, D5, D6 (Verwendung etwa in Wasch- und Reinigungsprodukten sowie in Kosmetikprodukten)
  • Blei (Verwendung etwa in Metallen, Schweiß- und Lötprodukten sowie in Produkten zur Metalloberflächenbehandlung)
  • Disodium octaborate (Verwendung etwa in Frostschutz- und Schmiermitteln)
  • Terphenyl hydrogenated (Verwendung etwa als Kunststoffzusatz)
  • EDA (Verwendung etwa in Klebstoffen und Beschichtungsprodukten)
  • TMA (Verwendung etwa in der Herstellung von Polymeren)
  • DCHP (Verwendung etwa in Gummi und Kunststoffartikeln)

Die REACH-Kandidatenliste führt hinsichtlich menschlicher Gesundheit oder Umwelt besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) auf. Die Aufnahme eines Stoffes führt zu rechtlichen Verpflichtungen für betroffene Unternehmen. Für Erzeugnisse mit mehr als 0,1 Gewichtsprozent dieser SVHC-Stoffe gelten etwa die Informationspflichten nach Artikel 33 der REACH-Verordnung.

Insbesondere bei bleihaltigen Produkten kann es durch die Listenerweiterung zu Mehraufwand kommen, da die RoHS-Richtlinie (2011/65/EG) bestimmte Möglichkeiten höherer Bleikonzentrationen in Elektro- und Elektronikgeräten als Ausnahme vorsieht.  

(Quelle: DIHK)