Die Firma als Visitenkarte

Bild: IHK Würzburg-Schweinfurt / Vertreter der Registergerichte und IHK trafen sich zum Erfahrungsaustausch

Der Firmenname ist die Visitenkarte des Unternehmens. Daher ist die Gestaltung der Firmierung eine wichtige Frage für Existenzgründer und Unternehmer. Ein einprägsamer Name bringt bedeutende Wettbewerbsvorteile mit sich.

Bei der firmenrechtlichen Namensgebung sind aber bestimmte Grundsätze zu beachten, beispielsweise das Verbot der Irreführung, das Erfordernis der Unterscheidungskraft und die Vermeidung von Verwechslungen. Die IHK berät Interessierte in firmenrechtlichen Fragestellungen umfassend, zugleich ist sie als Gutachterin zu Firmeneintragungen, Sitzverlegungen, Firmenlöschungen, Kapitalerhöhungen, Verschmelzungen und Rechtsumwandlungen tätig.  

Komplexität steigt  

„Im Firmenrecht hat sich eine umfangreiche Rechtsprechung gebildet, die sowohl die Liberalisierung des Firmenrechts im Blickpunkt hat, als auch bestimmte Grundsätze und Schutzrechte Dritter berücksichtigt. Viele Einzelfallentscheidungen machen dabei die Thematik komplexer und komplizierter.“, weiß Daniela Dusel, Beraterin Existenzgründung und Firmenrechtsexpertin der IHK. Umso wichtiger ist der stete Austausch mit den für die Eintragung der Firmierungen zuständigen Registergerichten. „Um eine gewisse „Linie“ in den Dschungel unterschiedlicher Auffassungen zu bringen, ist der persönliche Erfahrungsaustausch in der IHK Tradition geworden und unterstreicht die gute Zusammenarbeit zwischen der IHK als Vertretung der Wirtschaft und den Registerrichtern und Rechtspflegern, die ein transparentes Handelsregister zu gewährleisten haben.“, so Dusel.   

Fachliche Stellungnahmen der IHK 

Die IHK hat im Jahr 2017 über 1.300 Stellungnahmen an die Registergerichte Würzburg, Bamberg und Schweinfurt und auch im Vorfeld an die anfragenden Gründer und Notare abgegeben und so beigetragen, die Gerichte bei Führung des Handelsregisters zu unterstützen. Die Probleme liegen hierbei vielfach im Detail: Transparenz des Firmenrechts bedeutet Nachvollziehbarkeit. So hänge manche Eintragungsfähigkeit einer Firmierung von Rechtsprechung und von der Ansicht der Verkehrskreise ab.  

Informationen zum Firmenrecht und den Dienstleistungen der IHK finden Sie unter www.wuerzburg.ihk.de/firmenrecht.   

Es trafen sich (im Bild von links nach rechts): Dr. Sascha Genders (Bereichsleiter Standortpolitik | Existenzgründung und Unternehmensförderung IHK Würzburg-Schweinfurt), Thorsten Vey (Richter am Amtsgericht Schweinfurt), Daniela Schmitt (IT-Supporterin IHK Würzburg-Schweinfurt), Daniel Höfle (Systemadministrator IHK Würzburg-Schweinfurt), Daniela Dusel (Beraterin Existenzgründung und Unternehmensförderung IHK Würzburg-Schweinfurt), Stefanie Mews (Rechtspflegerin am Amtsgericht Schweinfurt), Vanessa Truskolaski (Beraterin Existenzgründung und Unternehmensförderung IHK Würzburg-Schweinfurt), Birgit Rosenzweig (Sachbearbeiterin Infotheke IHK Würzburg-Schweinfurt), Katharina Nossek (Rechtspflegerin am Amtsgericht Schweinfurt), Margarete Sauer (Rechtspflegerin am Amtsgericht Würzburg), Christian Sternadl (Rechtspfleger am Amtsgericht Bamberg), Julia Klingert (Rechtspflegerin am Amtsgericht Würzburg)