„Überlebenswichtig für viele mittelständische Betriebe“

Die Überbrückungshilfe geht in die Verlängerung. Die zweite Phase der Hilfszahlungen umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020.

Anträge können ab sofort gestellt werden. Die Beantragung läuft ausschließlich über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte.  

Die Corona-Pandemie hat tiefe Spuren in der Wirtschaft hinterlassen. Auch wenn sich diese allmählich wieder etwas erholt, ist die Krise noch lange nicht überstanden, es bleiben ökonomische Unsicherheiten. Die IHK Würzburg-Schweinfurt begrüßt vor diesem Hintergrund die Verlängerung der Überbrückungshilfe sowie die vereinfachten Zugangsbedingungen und weist die mainfränkischen Unternehmen darauf hin, dass die Beantragung der „Überbrückungshilfe Phase II“ seit heute möglich ist.  

„Gerade für viele mittelständische Betriebe in Mainfranken sind die Verlängerung, vor allem aber auch die Anhebung der Fördersätze sowie die Erleichterung der Antragsvoraussetzungen überlebenswichtig. Die Firmen können ab heute über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt für die Monate September bis Dezember Zuschüsse über die zweite Phase der Überbrückungshilfe beantragen“, erklärt Dr. Sascha Genders, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der IHK.  

In der zweiten Phase der Überbrückungshilfe wurde die Eintrittsschwelle flexibilisiert. Antragsteller, die einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum von April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten verzeichnen, sind künftig zur Antragsstellung berechtigt. Gleiches gilt für Betriebe, die einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet haben. Die KMU-Deckelungsbeträge von 9.000 beziehungsweise 15.000 Euro wurden ersatzlos gestrichen und zudem die Fördersätze erhöht. „Künftig können Unternehmen bis zu 90 Prozent ihrer Fixkosten erstattet bekommen, das ist insbesondere für diejenigen Branchen, deren Geschäftstätigkeit nach wie vor eingeschränkt oder überhaupt nicht möglich ist, eine große Hilfe“, so Genders.  

„Die IHK Würzburg-Schweinfurt und die IHK für München und Oberbayern, die als Genehmigungsstelle für die bayerischen Überbrückungshilfeanträge fungiert, unterstützen die Unternehmen auch in der zweiten Phase der Überbrückungshilfe. Wir möchten sicherstellen, dass die Unternehmen möglichst schnell die benötigte finanzielle Unterstützung erhalten. Deshalb ist es für uns selbstverständlich, unsere Münchner Kollegen personell zu unterstützen“, meint Genders abschließend. 

Information:
Elena Fürst
Tel. 0931 4194-320
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