Damit die Geschäftsreise nicht an der Grenze endet müssen Sie die aktuellen Regelungen bei Hin- und Rückreise beachten.
Beim dem Treffen der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Merkel gab es keine großen Überraschungen.
Im hier verlinkten Dokument der Bundesregierung werden die für Reisen relevanten Punkte unter Pkt. 15 angesprochen.
Hierzu einige relevante Links.
A. Rechtsverordnungen:
Corona-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV-Bund) : Gültigkeit: 14.01.2021 bis 31.03.2021 oder früher durch Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Dt. Bundestag.
Einreise-Quarantäne-Verordnung (EQV-Bayern): gültig bis 02.02.2021
Verordnung: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEQV/true
FaQ des Bay. Gesundheitsministeriums: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/#fragen-zur-einreise-quarantaeneverordnung-eqv
Elfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV)
Verordnung: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_11 =>gültig bis 31.01.2021
B. Allgemeinverfügungen
Testnachweis für Einreisendeaus Risikogebieten: Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Corona-Pandemie: Testnachweis von Einreisenden aus Risikogebieten