Vergütung als Indiz bei Scheinselbstständigkeit

Scheinselbstständigkeit ist gegeben, wenn der Form nach ein freies Mitarbeiterverhältnis vorliegt, das sich in Wahrheit als Arbeitsverhältnis entpuppt. Entscheidend ist dabei das Gesamtbild nach eigenem Unternehmerrisiko, eigener Betriebsstätte oder die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit.

Hierbei ist die Höhe des Honorars ein "gewichtiges Indiz" für die selbstständige Tätigkeit. Erhält der freie Mitarbeiter eine deutlich über dem Gehalt eines normalen Angestellten liegende Vergütung, so spricht dies für die Selbstständigkeit, da er davon die Kosten für Kranken- und Rentenversicherung finanzieren könne.

BSG, Urteil vom 31.03.2017 - B 12 R 7/15