Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die sich aus der Abfallrahmenrichtlinie und dem Koalitionsvertrag ergebenden Vorgaben umzusetzen, die Ressourcenschonung durch Abfallvermeidung und mehr Recycling voranzutreiben und die Vollzugstauglichkeit des Gesetzes weiter zu verbessern.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll zunächst die Novelle der Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt und flankierende Regelungen geschaffen werden. Dabei sollen die neuen Vorgaben der EU-Richtlinie eins zu eins in das nationale Recht integriert und die bestehenden nationalen Regelungen fortentwickelt werden.
Nach einer ersten Bewertung sehen wir folgende Kritikpunkte:
- Fortbestand einer starken Regulierung, statt markwirtschaftlicher Steuerung
- Ausweitung staatlicher/kommunaler Rolle
- Zusätzliche Bürokratie-/Compliancekosten
- teilweise Fortbestand nationaler Zusatzregelungen
Die DIHK plant, an der Konsultation teilzunehmen. Dafür hoffen wir auf Ihre Erfahrung aus der Praxis.
Den Referentenentwurf finden Sie hier.
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Ihre Ansprechpartnerin:
Jacqueline Escher
Referentin Umwelt und Energie
Tel. 0931 4194-364
E-Mail: jacqueline.escher@wuerzburg.ihk.de