Ab dem 01.10.2026 wird die Nutzung des Zoll-Portals ATLAS für die Beantragung, Änderung der Stammdaten sowie Beendigung einer EORI-Nummer verpflichtend.
Grundlage für die Verpflichtung ist Art. 6 Abs.1 UZK (Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 09.10.2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union).
Weitere Informationen finden Sie in der Meldung des Zoll.
Quellen: DIHK, Zoll