Wie bereits berichtet, wird ab dem 01.07.2026 auf Einfuhren von Waren im Fernabsatz (Kleinsendungen) mit einem Warenwert bis zu 150 Euro ein Pauschalzollbetrag i.H.v. drei Euro je angemeldeter Warenposition erhoben.
Hierzu hat der Zoll am 29.05.2026 eine Meldung veröffentlicht.
Danach wird in Deutschland die Erhebung des Pauschalzolls sowohl in ATLAS IMPOST wie auch in ATLAS Zollbehandlung transaktionsbezogen vorgenommen werden. Unter anderem wird darauf Bezug genommen, wie der Gesamtbetrag in "Zölle" und ggf. "EUSt" aufgeschlüsselt wird. Ferner wird auf die Auswirkungen auf die Höhe von Gesamtsicherheiten hingewiesen.
Näheres ist in der Meldung des Zolls nachzulesen, die fortlaufend ergänzt wird.
Quellen: DIHK, Zoll