Vereinigtes Königreich: Abfertigung digitaler Carnets ab dem 1. Juni 2026

Die DIHK wurde vom bürgenden Verband im Vereinigten Königreich über Besonderheiten im Zusammenhang mit der Abfertigung digitaler Carnets ab dem 1. Juni 2026 informiert.

Ab dem 1. Juni 2026 ist für das Vereinigte Königreich ein volldigitales Carnet ATA bereitzuhalten. Der bürgende Verband des Vereinigten Königreichs weist ergänzend auf Folgendes hin:

Flughäfen

• Passagierverkehr: Carnetinhaber/Bevollmächtigte sollten einen QR-Code auf

ihrem Smartphone bereithalten

• Frachtverkehr: Carnetinhaber/Bevollmächtigte müssen einen Papierausdruck des

geteilten Vouchers / QR-Codes mitführen

Seehäfen / RoRo-Häfen (Fährverkehr)

• Passagierverkehr: Carnetinhaber/Bevollmächtigte sollten einen QR-Code auf

ihrem Smartphone bereithalten (zusätzlich auch einen Papierausdruck als Backup)

• Frachtverkehr: Carnetinhaber/Bevollmächtigte sollten einen Papierausdruck des

bereitgestellten Vouchers / QR-Codes mitführen

Es wird außerdem dringend empfohlen, dass alle Carnetinhaber/Bevollmächtigte in der Anfangsphase der Einführung des digitalen Carnets zusätzlich ein Papier-Carnet als Backup mit sich führen, falls Häfen die digitale Transaktion nicht verarbeiten können.

Quelle: DIHK

Merkblatt zur Nutzung des volldigitalen Carnet.