Die DIHK wurde vom bürgenden Verband im Vereinigten Königreich über Besonderheiten im Zusammenhang mit der Abfertigung digitaler Carnets ab dem 1. Juni 2026 informiert.
Ab dem 1. Juni 2026 ist für das Vereinigte Königreich ein volldigitales Carnet ATA bereitzuhalten. Der bürgende Verband des Vereinigten Königreichs weist ergänzend auf Folgendes hin:
Flughäfen
• Passagierverkehr: Carnetinhaber/Bevollmächtigte sollten einen QR-Code auf
ihrem Smartphone bereithalten
• Frachtverkehr: Carnetinhaber/Bevollmächtigte müssen einen Papierausdruck des
geteilten Vouchers / QR-Codes mitführen
Seehäfen / RoRo-Häfen (Fährverkehr)
• Passagierverkehr: Carnetinhaber/Bevollmächtigte sollten einen QR-Code auf
ihrem Smartphone bereithalten (zusätzlich auch einen Papierausdruck als Backup)
• Frachtverkehr: Carnetinhaber/Bevollmächtigte sollten einen Papierausdruck des
bereitgestellten Vouchers / QR-Codes mitführen
Es wird außerdem dringend empfohlen, dass alle Carnetinhaber/Bevollmächtigte in der Anfangsphase der Einführung des digitalen Carnets zusätzlich ein Papier-Carnet als Backup mit sich führen, falls Häfen die digitale Transaktion nicht verarbeiten können.
Quelle: DIHK
Merkblatt zur Nutzung des volldigitalen Carnet.