Förderprogramm: Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge

Das Bundesministerium für Verkehr hat ein neues Förderprogramm zum Aufbau von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge veröffentlicht. Insgesamt stehen über vier Jahre eine Milliarde Euro zur Verfügung.

Gefördert werden sowohl nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte auf Betriebshöfen als auch öffentliche Ladeinfrastruktur. Förderfähig sind zudem unter anderem Netzanschlüsse, Batteriespeicher sowie Lade- und Lastmanagementsysteme.

Zum Start der Förderung wird ein Fördervolumen von insgesamt 200 Millionen Euro für folgende Förderaufrufe bereitgestellt. Über 2026 hinaus wird es während der vierjährigen Laufzeit der Förderrichtlinie weitere, an die jeweilige Marktsituation angepasste Förderaufrufe geben.

  • Förderaufruf nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für kleine und mittlere Unternehmen: Anträge können ab dem 5. Juni 2026 gestellt werden. Die Bewilligung der pauschalen Förderung erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge.
  • Förderaufruf nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für alle Unternehmen: Anträge können vom 26. Mai bis zum 7. Juli 2026 eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt im Anschluss und nach Abschluss des wettbewerblichen Auswahlverfahrens.
  • Förderaufruf öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur: Anträge können vom 26. Mai bis zum 7. Juli 2026 eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt im Anschluss und nach Abschluss des wettbewerblichen Auswahlverfahrens.

Bei den wettbewerblichen Auswahlverfahren wird das zentrale Priorisierungskriterium der Fördereuro je aufgebaute Ladeleistung sein.

Zur Information finden am Dienstag, 2. Juni, und Mittwoch, 3. Juni 2026, speziell zugeschnittene Seminare statt, in denen die drei Förderaufrufe ausführlich vorgestellt werden.