USA: Zölle

Auswirkungen des Urteils des US Supreme Courts zu IEEPA auf deutsche Unternehmen. Europaparlament setzt aufgrund der Reaktion von Trump die Ratifizierung des EU-US Deals aus. Statement von DIHK und IHK Würzburg-Schweinfurt.

Das Urteil des US-Supreme Courts im IEEPA (International Emergency Economic Powers Act of 1977) Verfahren bildet das Ende der Höchstgerichtlichen Überprüfung der weitreichenden sog. „Basiszölle“ oder „Reziproke Zölle“ der US-Regierung, die die Grundlage für die aktuelle US-Zollpolitik bilden und fast jedes Land weltweit treffen. Für die EU stand der 15% Basiszollsatz unter der Lupe.

Im Wesentlichen hatte der Supreme Court die Frage zu beantworten, ob die US-Regierung unter dem IEEPA zu dem Erlass von Zöllen befugt ist oder ob dies ihren verfassungsmäßigen Kompetenzbereich übersteigt. Die Frage wurde gestellt da Grundsätzlich gilt laut Art. 1 der amerikanischen Verfassung, dass ausschließlich der Kongress für Steuer- und Zollrecht zuständig ist und demnach für den Erlass von Zöllen gegenüber anderen Staaten. Der IEEPA erlaubt dem Präsidenten Maßnahmen wie das Einfrieren von Vermögenswerten, Verbote bestimmter Transaktionen und Beschränkungen beim Handel mit bestimmten Gütern oder Akteuren bis hin zum Verbot von finanziellen Transaktionen. Zölle werden aber nicht als explizites Handlungsmittel im IEEPA genannt. In seinem Urteil hat der Supreme Court 6-3 entschieden, dass der IEEPA zwar die vorhin genannten Maßnahmen ermöglicht, aber nicht den Erlass von Zöllen erlaubt, da Zölle nicht explizit vom Kongress als Maßnahme im IEEPA genannt wird. 

 

Auswirkungen des Urteils 

Durch das Urteil sind der weltweite Basiszollsatz, die "Reziproken Zollsätze" (für die EU 15%) sowie die Fentanyl Zölle (25% Kanada/Mexiko, 10% China) rechtswidrig. Die Beendigung der betroffenen IEEPA-Zölle wurden mittels Durchführungsverordnung vom 20. Februar 2026 durch das Büro des US-Präsidenten verlautbar. Über Rückerstattungen wurde im Urteil nicht gesprochen, diese Frage muss nun wieder in der ersten Instanz vom Court of International Trade verhandelt werden. Ein automatisierter Prozess ist nicht zu erwarten, stattdessen ein sehr langes neues juristisches Verfahren.

Die geltenden Zölle unter Section 232 auf Stahl/Aluminium (50%), Autos (15%), LkWs (25%), Holz (10%), usw. bleiben weiterhin in Kraft. 

 

Reaktion der US-Regierung

In einer Pressekonferenz versuchte Präsident Trump das Urteil als ein "Win" für sich zu verkaufen, und kündigte die nächsten Schritte an. Präsident Trump unterzeichnete in Folge des Urteils ein Executive Order, welches über Section 122 (Balance of Payments Authority) of the Trade Act of 1974 einen weltweiten Basiszollsatz von 10% ab dem 24.02.2026 einführen wird. Dieser wird für 150 Tage für (voraussichtlich) alle Handelspartner, inkl. der EU, gelten. 

Mit 24. Februar 2026 gilt für globale Importe in die USA, somit auch für Exporte aus Deutschland, ein globaler 10%-iger ad valorem-Zoll. Eine Anhebung auf die angekündigten 15% wurde angekündigt, ist aktuell aber noch nicht rechtswirksam.

Die bisher im IEEPA inkludierten MFN Zölle werden jetzt zu dem neuen Zoll hinzugerechnet werden und ist nicht weiterhin inbegriffen sind. 

Von diesem neuen Basiszollsatz sind Güter ausgenommen sind, die bereits den sektoralen 232 Zöllen unterliegen, somit gibt es so kein "stacking". Gleichzeitig werden vom USTR über Section 301 of the Trade Act of 1974 und Section 232 of the Trade Expansion Act of 1962 Untersuchungen eingeleitet, die darauf Zielen binnen den 150 Tagen das bisherige Zollregime wieder einzusetzen.

Präsident Trump machte deutlich, das alle bisher verhandelten bilateralen Deals weiterhin in Kraft sind, und er erwartet, dass Handelspartner sich daran halten. Er drohte mit höheren Zöllen infolge der nun ins Leben gerufenen Handelsuntersuchungen, sollten Handelspartner jetzt von den Deals abweichen. 

 

Auswirkungen auf deutsche Unternehmen

Die Belastungen und offenen Fragen zu den 232-Zöllen auf Stahl/Aluminium (50%), Autos (15%), LkWs (25%), Holz (10%), usw. bleiben. Hier ändert sich für die Unternehmen nichts.

Die Unternehmen die bisher den IEEPA-Basiszollsatz von 15% gezahlt haben, werden ab 24. Februar den neuen 122-Basiszollsatz von 10 % plus MFN zahlen.

Dieser Basiszollsatz wird so lange gelten, bis die kommende 301-Untersuchung gegenüber der EU beendet ist. Sollte sich die EU sich an den Deal halten, ist zu erwarten, dass die Untersuchung in ca. fünf Monaten zu einem Zollsatz von 15% führen wird. Dieser wird dann juristisch (quasi) unantastbar sein.

 

Kernbotschaften der DIHK

Statement von Volker Treier: „Seit einem Jahr belastet die neue US-Hochzollpolitik die deutsche Außenwirtschaft schwer. Auch wenn hemmungslose neue Zollspiralen in den USA nun möglicherweise schwieriger umzusetzen sein werden, bleibt nach dem heutigen Urteil die Unsicherheit für deutsche Unternehmen im US-Geschäft hoch. Denn es gibt weiterhin andere Instrumente für handelsbeschränkende US-Maßnahmen in Händen der US-Administration, auf deren Einsatz sich die deutsche Wirtschaft einstellen muss. Die Europäische Union sollte mit einem kühlen Kopf auf das Urteil und neue mögliche US-Zölle reagieren und sich für Verlässlichkeit der handelspolitischen Rahmenbedingungen für die Unternehmen einsetzen. Es gilt gegenüber den USA weiterhin die Senkung aller WTO-illegalen Zölle einzufordern – insbesondere im Stahl und Aluminium-Bereich, samt Derivaten. Gleichzeitig muss die EU dringend ihre Lieferketten diversifizieren und die Unternehmen durch Handelsabkommen unterstützen, die neue Märkte mit verlässlichen Partnern öffnen.“

 

Ratifizierung des EU-US Deals ausgesetzt

Der Vorsitzende des Handelsausschusses im Europaparlament, Bernd Lange, erklärte am 23.02.2026 nach einer Ausschusssitzung zum EU-US-Deal: „Das Urteil des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten vom 20. Februar 2026 zur Anwendung des International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) ist klar und eindeutig. Seine Auswirkungen können nicht ignoriert werden, und ein Weitermachen wie bisher ist keine Option. Ein wichtiges Instrument, das auf US-Seite zur Aushandlung und Umsetzung des Turnberry-Deals eingesetzt wurde, steht nun nicht mehr zur Verfügung. Die Lage ist jetzt unsicherer denn je. Dies steht im Widerspruch zu der Stabilität und Vorhersehbarkeit, die wir mit dem Turnberry-Deal erreichen wollten. Der vorgeschlagene Ersatz für IEEPA, Abschnitt 122, gilt unterschiedslos für alle Länder, die in die Vereinigten Staaten exportieren, und wird zusätzlich zum Meistbegünstigungszollsatz (MFN) erhoben. Infolgedessen würden Einfuhren aus der EU in die USA einem Zollsatz unterliegen, der über der Schwelle von 15 % liegt. Dies stellt an sich bereits eine klare Abweichung von den Bedingungen des Turnberry-Abkommens dar. Die Schattenberichterstatter, die eine Mehrheit der Mitglieder vertreten, sind sich einig, dass unter den gegenwärtigen Umständen die Arbeit an den beiden Turnberry-Dossiers ausgesetzt werden sollte, bis Klarheit, Stabilität und Rechtssicherheit in den Handelsbeziehungen zwischen der EU und den USA wiederhergestellt sind. Daher wird die geplante Abstimmung im Ausschuss nicht wie vorgesehen stattfinden, und die Schattenberichterstatter werden die Lage nächste Woche neu bewerten.“

 

IHK-Statement zur aktuellen Entwicklung in der US-Zollpolitik

Die international ausgerichtete Wirtschaft sieht sich im Handel mit den USA erneut mit erheblicher Unsicherheit konfrontiert. Bestehende Zollvereinbarungen stehen infrage, neue Maßnahmen werden kurzfristig angekündigt. Verlässlichkeit und Rechtssicherheit sind jedoch zentrale Voraussetzungen für funktionierenden Welthandel. Der Beschluss des US-Supreme-Courts, Teile der Strafzölle der Trump-Administration als zustimmungspflichtig durch den Kongress einzuordnen, ist ein positives Signal für rechtsstaatliche Verfahren in der Handelspolitik. Gleichzeitig führt die Ankündigung neuer globaler Basiszölle, die bereits ab Dienstag (00.01 Uhr Ortszeit) gelten sollen, zu massiver Verunsicherung. 

Für die mainfränkische Wirtschaft hätte dies spürbare Folgen – nicht nur für direkte US-Exporteure, sondern auch für zahlreiche Zulieferbetriebe. Der bisherige Zolldeal steht damit unter Vorbehalt, die weitere Entwicklung ist offen. Für Mainfranken, wo nahezu jeder zweite Euro im Ausland erwirtschaftet wird, sind offene Märkte, stabile Rahmenbedingungen und ein regelbasierter Welthandel essenziell. Die USA bleiben ein zentraler Exportmarkt. Verlässliche Lieferketten und kalkulierbare Handelsbedingungen sind Grundlage für Investitionen und Beschäftigung in der Region. Zölle sind ein politisches Instrument. Einseitige, protektionistische Maßnahmen führen jedoch häufig zu Gegenreaktionen, höheren Kosten, unterbrochenen Lieferketten und zusätzlicher Bürokratie – zulasten von Unternehmen und Verbrauchern. Wettbewerbsfähigkeit entsteht durch Innovation, Offenheit und fairen Wettbewerb, nicht durch Abschottung.

Die IHK-Würzburg-Schweinfurt steht für:

  • einen regelbasierten, multilateralen Welthandel
  • den Abbau von Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen,
  •  eine starke, geschlossene europäische Handelspolitik,
  •  den Abschluss und die Modernisierung von Freihandelsabkommen mit strategischen Partnern.

Der Schutz vor unfairen Handelspraktiken bleibt zwar legitim. Dauerhafter Protektionismus ist jedoch keine Lösung. Offene Märkte und internationale Kooperation sind die Grundlage für Wohlstand und Beschäftigung. Die aktuellen Entwicklungen sollten genutzt werden, um die Gespräche zwischen EU und USA neu zu beleben und tragfähige, faire Lösungen zu erreichen. Dabei muss die EU weiterhin Geschlossenheit zeigen und Allianzen zu anderen Handelsnationen zusätzlich suchen.

Hintergrund: Der IHK sind 250 mainfränkische Exporteure, sowie 30 Unternehmen mit Niederlassung in den USA bekannt.

Weitere Informationen: Ursprung und Präferenzen - IHK Würzburg-Schweinfurt