Die Europäische Union (EU) und die Mercosur-Staaten (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) haben am 17. Januar 2026 ein umfassendes Assoziierungsabkommen unterzeichnet. Es ist jedoch aufgrund einer Anrufung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) durch das EU-Parlament noch nicht in Kraft getreten. Eine vorläufige Anwendung des Handelsteils könnte 2026 oder 2027 erfolgen, während die vollständige Ratifizierung durch alle EU-Mitgliedstaaten Jahre dauern kann.
Informationen zu Details von Mercosur liegen aktuell meist nur in englischer Sprache vor.
Das Abkommen sieht eine schrittweise Abschaffung von Zöllen vor; EU-Exporteure erwartet ein geschätzter jährlicher Vorteil (Marktstudien sprechen von mehreren Mrd. EUR). Ob und wann Ihr Produkt von Vorzugszöllen profitiert, hängt von den Ursprungsregeln und dem Zeitplan im Abkommen ab.
Mit dem Abkommen werden schrittweise rund 90 Prozent aller auf EU-Waren anfallenden Zölle bei der Wareneinfuhr in den Mercosur abgebaut. Die übrigen Waren folgen schrittweise. Die generellen Abbaustufen sind in Annex on tariff elimination schedule enthalten.
Die vorgesehenen Abbaustufen der Mercosur-Zölle auf EU-Ursprungswaren sind unter Appendix on tariff elimination schedule for Mercosur bzw. die Änderungen dazu unter Annex: Changes to tariff elimination schedule for Mercosur veröffentlicht.
Die vorgesehenen Abbaustufen der EU-Zölle für Ursprungswaren aus dem Mercosur sind im Appendix on tariff elimination schedule for the European Union veröffentlicht.
Voraussetzung für die zollfreie Einfuhr in einer der beiden Blöcke ist der (präferenzielle) Ursprung der Ware. Dafür müssen Waren entweder vollständig in der EU hergestellt (gemäß Ursprungsprotokoll Protocol on rules of origin) oder entsprechend der in Annex II gelisteten produktspezifischen Ursprungsregeln (Product-specific rules of origin (revised 2024)) be- bzw. verarbeitet worden sein. Die Ursprungsregeln ähneln jenen der zuletzt von der EU abgeschlossenen Handelsabkommen. Als Ursprungsnachweis wird die Erklärung zum Ursprung auf Handelsdokumenten dienen. Für Sendungen mit einem Wert über 6.000 Euro an präferenzberechtigten Waren ist eine Registrierung als REX vorgesehen.
Weiterführende Informationen, Verhandlungsdokumente und vieles mehr finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission und bei der GTAI.
Der englische Wortlaut des Handelsabkommens einschließlich aller Anhänge wurde von der EU-Generaldirektion Handel veröffentlicht.
Weitere Informationen: EU-MERCOSUR-Abkommen | Bundesregierung