Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht FAQ
Die IHK-Organisation hatte gemeinsam mit den anderen Spitzenverbänden der gewerblichen Wirtschaft mit Schreiben vom 21.12.2025 praxisrelevante Fragen an das BMF gerichtet. Diese betrafen insbesondere den Geltungsbereich und die Voraussetzungen der Aktivrente, die Lohnabrechnung, die Kombination mit weiteren Entgeltbestandteilen, sozialversicherungsrechtliche Aspekte, sowie arbeitsrechtliche Fragestellungen.
Das BMF hat nunmehr einen FAQ-Katalog zur Aktivrente veröffentlicht auf den wir gerne hinweisen.
Auf folgende Aussagen aus dem FAQ-Katalog möchten wir besonders aufmerksam machen:
- Die Aktivrente findet keine Anwendung auf Minijobs, da hierfür pauschale Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden.
- Bei Midijobs ist die Anwendung der Aktivrente möglich.
- Es gibt keinen Hinweis darauf, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, Rentenstatus-Unterlagen zu prüfen. Bei Anwendung der Steuerklasse VI muss der Arbeitnehmer bestätigen, dass die Steuerbefreiung nicht gleichzeitig in einem weiteren Dienstverhältnis in Anspruch genommen wird.
Die Aktivrente hat keine Auswirkungen auf die bestehende Sozialversicherungspflicht; diese bleibt unverändert bestehen. Ein Berechnungsbeispiel wird leider nicht bereitgestellt.
Zur Kombination der Aktivrente mit weiteren Entgeltbestandteilen (z. B. Bar- oder Sachlohn sowie geldwerte Vorteile) enthält der FAQ-Katalog keine Aussagen. Ebenso bleiben die von uns aufgeworfenen Fragen zu arbeitsrechtlichen Aspekten, zur Arbeitszeit sowie zum Tarifrecht unbeantwortet.
Bitte beachten Sie zudem die einleitenden Hinweise des BMF zur fehlenden Bindungswirkung der FAQs:
„Bei dem nachfolgenden Fragen- und Antworten-Katalog (FAQ) handelt es sich lediglich um eine Orientierungshilfe und nicht um eine Verwaltungsanweisung. Die Informationen haben keine Rechts- oder Bindungswirkung. Die Entscheidung im konkreten Einzelfall bleibt immer dem zuständigen Finanzamt vorbehalten.“