Die Kommission der Europäischen Union hat am 19. Dezember 2025 eine aktualisierte Version ihrer konsolidierten Liste häufig gestellter Fragen zur Umsetzung der EU-Ratsverordnungen 833/2014 und 269/2014 veröffentlicht. Darin wurden auch neue Sanktionsmaßnahmen seit dem 19. Sanktionspaket veröffentlicht.
Am 20. November hat der EU-Rat weitere zehn Personen wegen „Menschenrechtsverletzungen und -verstößen“ sanktioniert.
Am 3. Dezember hat die Europäische Kommission Russland in ihre Schwarze Liste für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufgenommen. EU-Banken müssen künftig alle Transaktionen mit Russland noch stärker als bisher prüfen.
Am 14. Dezember ist die EU-Verordnung Nr. 2025/2600 in Kraft getreten, wonach die Rückübertragung von in der EU immobilisierten Assets der russischen Zentralbank an Russland verboten ist.
Am 15. Dezember hat die Europäische Union neue Russlandsanktionen beschlossen. Im Kampf gegen russische „destabilisierende Aktionen wie Informationsmanipulation und Cyberangriffe“ wurden etwa Beschränkungen gegen die Internationale Bewegung der Russophilen und die 142. Einheit Radio-Elektronischer Kampfführung verhängt. Zudem sind weitere zwölf russische und westliche Staatsbürger sanktioniert. Darüber hinaus wurden die EU-Sanktionen gegen Russlands sogenannte „Schattenflotte“ verschärft.
Der Rat hat am 22. Dezember die restriktiven Maßnahmen der EU angesichts der anhaltenden Handlungen der Russischen Föderation, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, um weitere sechs Monate bis zum 31. Juli 2026 verlängert.
Weitere Sanktionen seit dem 19. Sanktionspaket finden Sie auf der Seite der EU.
Die aktualisierte Version ihrer konsolidierten Liste häufig gestellter Fragen finden Sie hier. Die Erläuterungen entfalten keinerlei Rechtskraft, sie haben vielmehr beratenden Charakter im Umgang mit den Sanktionen.