Der Nachhaltigkeits-Omnibus der EU bringt zum Jahresende etwas mehr Klarheit für Unternehmen: Erleichterungen bei der CSRD, neue Schwellenwerte für die Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und eine erneute Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR). Der Artikel informiert über die aktuellen Beschlüsse, überarbeitete ESRS-Standards, laufende Umfragen sowie anstehende IHK-Webinare. Zudem werden der nächste Umwelt- und Nachhaltigkeitstreff der IHK Würzburg-Schweinfurt am 3. Februar 2026 und aktuelle Nachhaltigkeits- und Innovationspreise vorgestellt.
Save-the-date: Umwelt- und Nachhaltigkeitstreff der IHK: Aktuelle Entwicklungen, Termine und Ausblicke für 2026
Beim ersten Treffen des IHK-Umwelt- und Nachhaltigkeitstreffs im Februar 2025 stand der Start des sogenannten Brüsseler Nachhaltigkeits-Omnibus im Fokus. Zum Jahresende 2025 liegen nun deutlich mehr Klarheit und konkrete Ergebnisse zu den künftigen Regelungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung, der Lieferkettensorgfaltspflichten sowie zur EU-Entwaldungsverordnung vor. Diese Themen werden daher auch im ersten Treffen des neuen Jahres erneut aufgegriffen.
Der nächste Umwelt- und Nachhaltigkeitstreff findet statt am: Datum: 3. Februar 2026, Uhrzeit: 09:00 Uhr bis ca. 11:30 Uhr, Ort: IHK-Hauptgeschäftsstelle Würzburg
Der Fokus liegt erneut auf CSRD, ESRS und ESG-Daten.
Nachhaltigkeits-Omnibus: Einigung zur CSRD
Im Rahmen des Trilogs von EU-Rat, EU-Parlament und EU-Kommission zur Überarbeitung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurde ein Kompromiss erzielt.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Deutlich eingeschränkter Anwendungsbereich:
Künftig gilt die CSRD nur noch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und über 450 Mio. Euro Umsatz. - Übergangserleichterungen:
Für die Geschäftsjahre 2025 und 2026 gelten Erleichterungen für Unternehmen der ersten Welle (ehemals NFRD-pflichtig). - Value-Chain-Cap:
Datenabfragen entlang der Lieferkette sollen sich am freiwilligen KMU-Standard (VSME) orientieren.
Weitere Informationen: Einigung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
DIHK-Umfrage zum freiwilligen KMU-Nachhaltigkeitsstandard (VSME)
Der freiwillige Nachhaltigkeitsstandard für kleine und mittlere Unternehmen (VSME) soll Transparenz schaffen, ohne Unternehmen zu überfordern. Ob dies in der Praxis gelingt, soll eine bundesweite DIHK-Umfrage klären.
- Ziel: Bewertung der Praxistauglichkeit und Identifikation von Unterstützungsbedarfen
- Teilnahmefrist: bis 30. Januar 2026
- Link: Praxischeck des freiwilligen Nachhaltigkeitsstandards für KMU
Hier geht es zur Umfrage: Praxischeck des freiwilligen Nachhaltigkeitsstandard für kleine und mittlere Unternehmen (Seite 1 von 4)
Lieferkettensorgfaltspflichten: Neue Weichenstellungen durch den Nachhaltigkeits-Omnibus
Auch bei den unternehmerischen Sorgfaltspflichten bringt der Nachhaltigkeits-Omnibus wichtige Änderungen. Die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) wird künftig deutlich enger gefasst.
Kernpunkte der vorläufigen Einigung sind:
- Höhere Schwellenwerte:
Anwendung nur noch für Unternehmen mit über 5.000 Mitarbeitenden und mehr als 1,5 Mrd. Euro Umsatz. - Risikobasierter Ansatz:
Konzentration auf besonders kritische Teile der Wertschöpfungskette. - Begrenzte Informationsabfragen zugunsten praktikabler Prozesse.
- Keine verpflichtenden Klimatransitionspläne und keine EU-weit einheitliche Haftungsregel (mit Review-Option).
- Begrenzung der Bußgelder auf maximal 3 % des globalen Nettoumsatzes.
- Verschobene Umsetzungsfrist: Umsetzung der CS3D erst ab 26. Juli 2028, Einhaltungspflicht ab Juli 2029.
Für das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) entsteht damit Spielraum für nationale Anpassungen. Die konkrete Ausgestaltung hängt von der Umsetzung der EU-Vorgaben ab.
EU-Entwaldungsverordnung (EUDR): Verschiebung und Vereinfachungen
Auch bei der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) wurden Anpassungen beschlossen, die Unternehmen mehr Vorbereitungszeit und Erleichterungen bringen.
Wesentliche Neuerungen:
- Neuer Anwendungsbeginn: 30. Dezember 2026 (für Kleinst- und Kleinunternehmen: 30. Juni 2027)
- Sorgfaltspflichten nur noch für Erstinverkehrbringer
- Vereinfachungen für Kleinerzeuger in sogenannten Low-Risk-Ländern
- Ausnahme für Druckerzeugnisse wie Bücher und Zeitungen
- Review-Klausel: Prüfung weiterer Erleichterungen durch die EU-Kommission bis April 2026
Weitere Informationen: EUDR: Einigung im Parlament – IHK Würzburg-Schweinfurt
Umfrage zur Betroffenheit durch die EUDR: Zur Unterstützung der Review-Phase führt die IHK Düsseldorf gemeinsam mit dem Institut der deutschen Wirtschaft (IW) eine bundesweite Unternehmensumfrage durch.
- Ziel: Erfassung von Aufwand, Ressourcenbedarf und praktischen Herausforderungen
- Teilnahmefrist: bis 16. Januar 2026
Umfrage zur EUDR – Wie betroffen sind Unternehmen?
Überarbeitete ESRS und neuer ESRS Knowledge Hub
Am 30. November 2025 hat die EFRAG den Entwurf überarbeiteter European Sustainability Reporting Standards (ESRS) als technische Empfehlung an die EU-Kommission übermittelt. Die Überarbeitung erfolgt im Rahmen des Nachhaltigkeits-Omnibus zur Vereinfachung der CSRD.
- Geplante Erleichterungen: Klarere Struktur der Standards
- Vereinfachte doppelte Wesentlichkeitsanalyse
- Reduzierung der verpflichtenden Datenpunkte um rund 60 %
Neu ist zudem der ESRS Knowledge Hub der EFRAG. Die interaktive Plattform bietet Erläuterungen, Querverweise und Anwendungshilfen zu ESRS und VSME. Ergänzend steht in Deutschland das deutschsprachige Angebot des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) zur Verfügung.
Auch für nicht mehr berichtspflichtige Unternehmen bleiben Nachhaltigkeitsdaten relevant, etwa für Kundenanfragen, Finanzierungsgespräche oder freiwillige Berichterstattung.
Weitere Informationen: Künftige EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards
Nachhaltigkeitspreise: Bewerbungsfristen 2026
Unternehmen mit vorbildlichem Engagement im Bereich Nachhaltigkeit können sich unter anderem für folgende anstehenden Wettbewerbe bewerben:
Innovationspreis Bayern
Bewerbung bis 25. Januar 2026
Bayerischer Biodiversitätspreis – Natur.Vielfalt.Bayern
Bewerbung bis 31. Januar 2026
UBi-Biodiversitätspreis (Bundesebene)
Kategorien „Lieferkette“ und „Naturnahe Firmenfläche“, Bewerbung bis 28. Februar 2026
Bayerischer Klimaschutzpreis
Bewerbung bis 31. Januar 2026
Weitere Hinweise und Termine
Save-the-date:
14. Bayerischer CSR-Tag am 29. September 2026 in der IHK für München und Oberbayern.
Unternehmensnetzwerk Klimaschutz:
In der Mediathek stehen Aufzeichnungen zu Webinaren, u.a. zu VSME und Verpackungsverordnung, zur Verfügung. Die Aufzeichnung des Webinars „2026 im Blick: Entwicklungen in der Energie- und Umweltpolitik“ folgt in Kürze.