Die Bundesnetzagentur konkretisiert ihre Pläne zur Überarbeitung der Netzentgeltsystematik und favorisiert kombinierte Entgeltkomponenten, die Finanzierung und Anreize verbinden. Für größere Verbraucher mit mehr als 100.000 kWh Jahresverbrauch soll das bisherige Leistungs-/Arbeitspreis-Modell durch eine Mischung aus Arbeits- und Kapazitätspreis ersetzt werden.
Unternehmen melden dafür eine frei wählbare Jahreskapazität an; Mehrverbräuche würden über einen höheren Arbeitspreis abgerechnet. Kleinverbraucher sollen bei Arbeits- und Grundpreis bleiben, wobei Prosumer stärker an Netzkosten beteiligt werden sollen. Für Haushalte oder Betriebe mit eigener Erzeugung ist ein höherer Grundpreis vorgesehen, weil sie zwar weniger Strom beziehen, aber den Netzausbaubedarf nicht reduzieren.
Zusätzlich will die BNetzA perspektivisch eine stärkere „Anreizfunktion“ verankern: Dynamische Arbeitspreise sollen bei drohenden Netzengpässen den Verbrauch steuern und nur dort gelten, wo tatsächlich ein Engpass besteht. Eine stufenweise Einführung wird empfohlen. Zudem erwägt die Behörde verpflichtende Baukostenzuschüsse, um netzdienliche Investitionsentscheidungen zu fördern. Eine Meinung zum Thema Einspeiseentgelte für Erzeuger klammert die Bundesnetzagentur in dem vorliegenden Papier noch aus.
Die Orientierungspunkte der Bundesnetzagentur vom 20.11.2025 finden Sie hier: AgNes_Orientierungspunkte_Komponenten