Auf Grund der Einführung der verpflichtenden E-Rechnung zwischen Unternehmern, wurde mit Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 19.11.2025 das BMF-Schreiben zur Nachweisführung für den Betriebsausgabenabzug für Bewirtungsaufwendungen erneuert.
Das neue BMF-Schreiben ist für alle Bewirtungen ab dem 01.01.2025 anzuwenden und wird im Bundessteuerblatt veröffentlicht.