Was bei anderen Rechtsgeschäften bereits Gang und Gäbe ist, soll nun auch im Notariatswesen Einzug erhalten: die digitale Unterschrift
Die elektronische Beurkundung, die bislang nur im Fall eines notariellen Online-Verfahrens möglich war, wird Dank dem Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung ausgeweitet:
War es bislang notwendig, die Genehmigung einer Niederschrift des Notars über eine Präsenzbeurkundung mittels Unterschriften auf Papier zu leisten, wird es künftig möglich sein, die elektronische Niederschrift auch elektronisch zu genehmigen. Es soll eine Unterschrift per qualifizierter elektronischer Signatur oder die eigenhändige Unterschrift auf einem Touchscreen oder ähnlichem möglich machen.