Im Europäischen Parlament wurde am 13. November 2025 erneut über die Positionierung zum Nachhaltigkeits-Omnibus abgestimmt und Vereinfachungsvorschläge zur CSDDD-Richtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive / EU-Lieferkettenrichtlinie) verabschiedet.
Folgende Änderungen wurden vorgeschlagen:
Erhebliche Verkleinerung des Anwendungsbereichs: Nur noch Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und mehr als 1,5 Mrd. Euro weltweitem Nettoumsatz sollen direkt von der CSDDD betroffen sein. Dies entspricht auch dem Vorschlag des Rates vom Juni 2025.
Sorgfaltspflichten in der gesamten Wertschöpfungskette: Anders als vom Rat und der EU-Kommission vorgeschlagen sollen Sorgfaltspflichten über die gesamte Wertschöpfungskette hinaus ausgeübt und nicht auf direkte Geschäftspartner beschränkt werden. Jedoch soll ein risikobasierter Ansatz verfolgt werden. Unternehmen sollen nur dort tätig werden, wo Risiken identifiziert wurden. Risiken können nach Schwere und Eintrittswahrscheinlichkeit priorisiert und nacheinander adressiert werden. Bei der abstrakten Risikoanalyse soll ausschließlich auf vorhandene Quellen zurückgegriffen werden.
Streichung des spezifischen, EU-weiten Haftungsregimes: Von einem spezifischen, EU-weiten Haftungsregime soll abgesehen werden. Das EP folgt damit den Vorschlägen der EU-Kommission und des Rates.
Komplette Streichung der Vorgaben zu Klimaschutzplänen: Unternehmen sollen im Rahmen der CSDDD nicht mehr zur Aufstellung von Klimaschutzplänen und der Umsetzung von Maßnahmen verpflichtet werden.
Außerdem wird vorgeschlagen, die Umsatzreferenz bei Geldbußen zu streichen und eine weiterreichende Harmonisierung von Artikeln vorzunehmen.
Mit einer Verabschiedung der Omnibus-I-Richtlinie ist vermutlich Q1/Q2 2026 zu rechnen.