Die EU-Staaten haben am 23. Oktober 2025 das 19. Sanktionspaket gegen Russland beschlossen.
Das 19. Sanktionspaket der EU gegen Russland, das am 23. Oktober 2025 beschlossen wurde, verschärft die bestehenden Sanktionen erheblich und zielt auf mehrere wichtige Sektoren, die russische Kriegsanstrengungen unterstützen. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die international handeln, insbesondere in Verbindung mit Russland oder Drittländern, die die Sanktionen umgehen, sind folgende Maßnahmen von Bedeutung:
1. Energie:
- Flüssiggas (LNG): Ab Januar 2027 wird die Einfuhr von russischem LNG für langfristige Verträge verboten. Kurzfristige Verträge müssen innerhalb von sechs Monaten angepasst werden.
- Ölimporte: Sanktionen gegen Rosneft und Gazprom Neft heben Ausnahmen für deren Ölimporte auf. Unternehmen, die mit diesen Firmen handeln, sind betroffen.
- Sanktionen gegen Drittlandsakteure: Sanktionen gegen Unternehmen aus Drittstaaten (z.B. China), die russisches Öl kaufen oder handeln, betreffen auch Unternehmen, die in diesen Ländern tätig sind.
2. Finanzen:
- Banken: Fünf russische Banken wurden zum Transaktionsverbot hinzugefügt. EU-Unternehmen dürfen nicht mehr direkt oder indirekt mit diesen Banken arbeiten.
- Zahlungssysteme: Sanktionen gegen russische Zahlungssysteme (Mir und SBP) sowie gegen Finanzinstitute in Kasachstan und Belarus, die diese nutzen.
- Kryptowährungen: Sanktionen gegen russische Kryptowährungsdienste und -börsen, die zur Umgehung von Sanktionen beitragen. Diese Maßnahmen betreffen auch Unternehmen, die solche Finanzdienstleistungen anbieten.
3. Handel:
- Erweiterte Exportbeschränkungen: Neue Ausfuhrverbote für Technologien und Produkte, die für die russische Kriegswirtschaft oder militärische Produktion verwendet werden, wie z.B. Metalle und Baumaterialien.
- Ausfuhrbeschränkungen: Weitere Beschränkungen betreffen Waren mit doppeltem Verwendungszweck, die sowohl für zivile als auch militärische Zwecke verwendet werden können.
4. Sonderwirtschaftszonen (SWZ):
- Verbot von Geschäftsbeziehungen: EU-Unternehmen dürfen keine neuen Verträge mit russischen Sonderwirtschaftszonen (z.B. Alabuga und Technopolis Moskau) abschließen, die im Zusammenhang mit der Kriegsführung stehen.
5. Dienstleistungen:
- Verbot von fortschrittlichen digitalen und KI-Diensten: EU-Unternehmen dürfen keine fortschrittlichen Technologien (wie KI und Satellitendienste) an russische Akteure liefern.
- Rückversicherungen: Verbot von Rückversicherungsdiensten für russische Schiffe und Flugzeuge, die in Drittländer verkauft werden.
6. Erweiterung der Sanktionslisten:
- Neue Einträge: 69 neue Einzelpersonen und Organisationen, darunter Oligarchen, Unternehmen und Betreiber, die an der Umgehung von Sanktionen oder an Kriegsverbrechen beteiligt sind, werden auf die Sanktionsliste gesetzt.
7. Verstärkte Kontrolle und Haftung:
- Rechenschaftspflicht für Menschenrechtsverletzungen: Die EU erhöht die Sanktionen gegen Personen, die an der Entführung und Indoktrination ukrainischer Kinder beteiligt sind.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Für KMU, die global tätig sind, insbesondere in Bereichen wie Energie, Finanzen oder Technologie, kann das 19. Sanktionspaket zu zusätzlichen Compliance-Herausforderungen führen:
- Transaktionsverbote: Unternehmen, die mit sanktionierten russischen Unternehmen oder Banken in Verbindung stehen, können von der Geschäftstätigkeit in der EU ausgeschlossen werden.
- Lieferkettenmanagement: Unternehmen, die russische Rohstoffe oder Produkte mit doppeltem Verwendungszweck handeln, müssen ihre Lieferketten sorgfältig überwachen, um Sanktionen nicht zu verletzen.
- Währungs- und Kryptowährungstransaktionen: Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie keine russischen Zahlungssysteme oder Kryptowährungsbörsen für ihre Geschäfte nutzen.
KMU sollten ihre internationalen Handelsaktivitäten regelmäßig überprüfen und ihre Compliance-Prozesse verstärken, um sicherzustellen, dass sie nicht gegen die neuen Sanktionen verstoßen.
Eine ausführliche Liste der beschlossenen Sanktionen finden Sie in Kürze im Amtsblatt der EU.
Quelle und weitere Informationen: Europäische Kommission
Rechtsgrundlagen: Änderungsverordnung (EU) 2025/2033 Änderungsverordnung (EU) 2025/2037 Durchführungsverordnung (EU) 2025/2035 Änderungsverordnung (EU) 2025/2041