Die Bayerische Transformations- und Forschungsstiftung (BayTFS) fördert die Transformation von Unternehmen im Freistaat Bayern ergänzend zu staatlichen Förderungen, um diese vor allem bei der Bewältigung des Wandels der wirtschaftlichen und technologischen Rahmenbedingungen zu unterstützen.
Ziel und Zweck der Förderung
Der Transformationsfonds der Bayerischen Transformations- und Forschungsstiftung (BayTFS) unterstützt bayerische Unternehmen bei der Bewältigung wirtschaftlicher und technologischer Umbrüche. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit, Innovationskraft sowie zukunftsfähige Beschäftigung in Bayern langfristig zu sichern. Gefördert werden standortrelevante Transformationsprojekte insbesondere in den Bereichen Digitalisierung, Dekarbonisierung, Zukunftstechnologien und neue Geschäftsfelder.
Förderfähige Maßnahmen
1. Technologieförderung (ausgereicht über bestehendes Fördermittel BayTP+)
Entwicklung technologisch neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Verfahren und wissensbasierter Dienstleistungen. Auch einzelne Arbeitspakete industrieller Forschung sind förderfähig. Große Unternehmen sind ausnahmsweise antragsberechtigt.
2. Prozess- und Organisationsinnovation (ebenfalls angelehnt an bestehendes Fördermittel BayTP+)
Gefördert wird die Einführung neuer bzw. verbesserter Organisations- oder Produktionsmethoden. Große Unternehmen erhalten nur dann eine Förderung, wenn sie wirksam mit KMU zusammenarbeiten. Die Fördersätze betragen bis zu 15 % (große Unternehmen) bzw. 50 % (KMU).
3. Kreislaufwirtschaft – Chemisches Recycling von Kunststoffen (ausgereicht über bestehendes Fördermittel „BayBioökonomie-Scale-Up“)
Investitionen in innovative Recycling-Anlagen mit hohem Klimaschutzeffekt, insbesondere für kohlenstoffhaltige Abfälle. Die Förderquote kann in strukturschwachen Gebieten um 5 % erhöht werden.
Verfahren und Bedingungen
• Anträge werden über bereitgestellte Formulare bei zuständigen Projektträgern (Bayern Innovativ etc.) eingereicht.
• Die Förderentscheidung trifft der Vorstand der BayTFS auf Basis standardisierter Unterlagen.
• Mittelvergabe erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.
• Relevante Unterlagen sind 10 Jahre aufzubewahren; Prüfrechte bestehen durch BayORH und EU-Kommission.
Finanzierung
Für die Fördermaßnahmen im Bereich Transformation steht über mehrere Jahre bis zu seinem vollständigen Verbrauch der Kapitalstock der Stiftung in Höhe von rund 350 Millionen Euro zur Verfügung. 100 Millionen Euro davon sind gezielt für die Automobilindustrie vorgesehen, welche mit besonderen Transformationsbedingungen konfrontiert ist.
Laufzeit
Das Programm tritt am 21. Mai 2025 in Kraft und läuft bis zum 31. Dezember 2028.
Link zur: Richtlinie für den Bereich Transformation für bayerische Unternehmen im Umbruch (Transformationsfonds).