Mit Urteil vom 27.03.1015 (I ZR 186/17) hat der Bundesgerichtshof Unterlassungsansprüche von Verbraucherschutzverbänden und Mitbewerbern im Falle von Verstößen gegen die Aufklärungspflicht über den Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung von personenbezogenen Daten bejaht.
Quelle: Pressestelle des Bundesgerichtshofs