Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat im April ein neues Merkblatt zu Brancheninitiativen im Kontext des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) veröffentlicht. Das LkSG ist aktuell gültig, auch wenn im Koalitionsvertrag von dessen Abschaffung gesprochen wird.
Das BAFA hat ein neues Merkblatt zu Brancheninitiativen im Kontext des LkSG veröffentlicht. Es enthält u. a. Informationen zu kartellrechtlichen Vorgaben, Hinweise zur praktischen Vorgehensweise und Beispielmaßnahmen mit Bezug zu den einzelnen Sorgfaltspflichten im LkSG.
Das BAFA hat ein neues FAQ-Papier zu risikobasierten Vorgehen veröffentlicht, das Unternehmen praxisnahe Informationen zum risikobasierten Vorgehen in der Risikoanalyse nach dem LkSG und zur Zusammenarbeit in der Lieferkette bietet. Ziel ist es, den risikobasierten Ansatz weiter zu stärken und zu erklären, wie Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten effektiv umsetzen können.
Weitere Informationen und Hilfsmittel finden Sie auf der Seite des BAFA.
Achtung: das LkSG ist nach wie vor gültig, auch wenn im Koalitionsvertrag von dessen Abschaffung gesprochen wird.
Hierzu heiß es im Koalitionsvertrag ab Punkt 1909 wie folgt:
“Darüber hinaus schaffen wir das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ab. Es wird ersetzt durch ein Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung, das die Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) bürokratiearm und vollzugsfreundlich umsetzt. Die Berichtspflicht nach dem LkSG wird unmittelbar abgeschafft und entfällt komplett. Die geltenden gesetzlichen Sorgfaltspflichten werden bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes, mit Ausnahme von massiven Menschenrechtsverletzungen, nicht sanktioniert. Wir unterstützen den „Omnibus“ der Kommission, um die umfangreichen Vorgaben zum Inhalt der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung insbesondere für die mittelständische Wirtschaft deutlich zu reduzieren und zeitlich zu verschieben”.
Hier finden Sie den Koalitionsvertrag.