Die EU-Kommission hat am 19. März 2025 den Aktionsplan für die Stahl- und Metallindustrie vorgestellt. Dieser zeigt geplante Gesetze und Initiativen auf, die in den nächsten Jahren die beiden energieintensiven Branchen voranbringen sollen.
Entstanden ist das Dokument aus dem strategischen Dialog der EU-Kommission mit der Industrie. Viele der angekündigten Maßnahmen finden sich auch im „Clean Industrial Deal“ und im „Action Plan for Affordable Energy“ wieder.
Wichtig: Nicht alle Vorhaben werden garantiert in der Form umgesetzt werden. Alle geplanten Gesetze müssen durch das reguläre Gesetzgebungsverfahren mit EU-Parlament und Mitgliedstaaten gehen.
Folgende Prioritäten werden gesetzt:
- Sicherstellung des Zugangs zu sauberer und bezahlbarer Energie für die Metallindustrie
- Verhinderung von Carbon Leakage (Verlagerung von CO2-Emissionen)
- Förderung und Schutz der europäischen Industriekapazitäten
- Förderung der Kreislaufwirtschaft bei Metallen
- Sicherung von Industriearbeitsplätzen
- Risikominderung von Dekarbonisierungsprojekten durch Leitmärkte und öffentliche Unterstützung
- Gemeinsam an der Umsetzung für einen fairen Übergang arbeiten
- Eine Übersicht der konkreten Maßnahmen ist angehängt.
DIHK-Außenwirtschaftschef Volker Treier zum Aktionsplan Stahl- und Metalle:
„Der Aktionsplan für die Stahl- und Metallindustrie adressiert wichtige Probleme, die auch die Breite der deutschen Wirtschaft betreffen. Sehr hohe Energiepreise, zu langsame Genehmigungsverfahren und große Herausforderungen beim globalen Handel prägen den Alltag in der Wirtschaft. Die Politik sollte daher die Wirtschaftsbedingungen am Standort Europa für alle Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungsketten verbessern. Das heißt vor allem und zuvorderst Bürokratie abbauen, Energiepreise senken und Handelspartnerschaften vorantreiben.
Schlussendlich wird es auf die konkreten Gesetzesvorschläge und deren Umsetzung ankommen: Sollten Initiativen zu schnelleren Genehmigungsverfahren und spürbaren Vereinfachungen für die Breite an Unternehmen führen, käme dies einem Befreiungsschlag gleich. Kommt es zu zusätzlich komplexer Regulierung, bspw. durch nicht-preisliche Kriterien bei der Vergabe, würde das den Mittelstand de facto von solchen Verfahren ausschließen. Es ist also bei allen Initiativen darauf zu achten, diese so bürokratiearm und einfach wie möglich auszugestalten.
Bei der Anwendung handelspolitischer Schutzmaßnahmen sollte es immer eine Balance geben – zwischen möglichst fairen Wettbewerbsbedingungen und dem Schutz der heimischen Industrie auf der einen sowie möglichst offenen Märkten auf der anderen Seite. Grundsätzlich gilt, dass der Einsatz aller Handelsschutzinstrumente zielgerichtet und verhältnismäßig sein muss. Das offene, auf internationale Lieferungen angewiesene Europa hat viel zu verlieren. Gleichzeitig muss die Wirtschaft eng miteinbezogen werden, damit die Maßnahmen effektiv und letztlich auch umsetzbar sind. Darüber hinaus schaffen Handelsabkommen, z.B. mit Mercosur und Indien, neue Marktchancen.”
Anbei eine Liste aller Maßnahmen sowie die von der Kommission veröffentlichten Dokumente.