Die EU-Kommission hat ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgestellt, das Unternehmen spürbar entlasten und Investitionen erleichtern soll. Hier sind auch Vorschläge für eine Vereinfachung des CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM) enthalten. Save
Entgegen der Überschrift in der Pressemeldung der EU “Kommission vereinfacht Vorschriften für Nachhaltigkeitsberichterstattung und EU-Investitionen” handelt es sich dabei aktuell nur um einen VORSCHLAG. Es bleibt also abzuwarten, was davon tatsächlich umgesetzt wird.
Aktuell sind u.a. nachfolgende Änderungen am CO2-Grenzausgleichssystem vorgeschlagen:
- Kleine Einführer, vor allem KMU und Einzelpersonen, werden von den CBAM-Verpflichtungen befreit. Dabei handelt es sich um Einführer, die geringe Mengen an Waren, die unter das Grenzausgleichssystem fallen, einführen, und bei denen dementsprechend auch nur sehr geringen Mengen grauer Emissionen aus Drittländern in die Union gelangen können. Dies funktioniert durch die Einführung eines neuen kumulativen jährlichen Schwellenwerts von 50 Tonnen pro Einführer, wodurch die einschlägigen Verpflichtungen für etwa 182 000 Unternehmen bzw. 90 % der Einführer, hauptsächlich KMU, abgeschafft werden, während gleichzeitig immer noch mehr als 99 % der Emissionen weiterhin in den Anwendungsbereich fallen.
- Zusätzlich wird die Einführung eines CBAM-Vertreters ermöglicht.
- Vereinfachung der Vorschriften für Unternehmen, die weiterhin in den Anwendungsbereich des Grenzausgleichsystems fallen: So werden die Zulassung von Anmeldern sowie die Vorschriften im Zusammenhang mit einschlägigen Verpflichtungen vereinfacht, einschließlich der Berechnung der grauen Emissionen und der Berichtspflichten.
- Die langfristige Wirksamkeit des CO2-Grenzausgleichssystems wird durch eine Verschärfung der Vorschriften verbessert, mit denen Umgehungen und Missbrauch verhindert werden sollen.
Diese Vereinfachung geht einer künftigen Ausweitung des Grenzausgleichssystems auf andere auf andere unter den Emissionshandel fallende Branchen, nachgelagerte Waren, voraus, gefolgt von einem neuen Legislativvorschlag zu einer weiteren Ausweitung des Anwendungsbereichs Anfang 2026.
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemeldung der EU und den FAQ der EU-Kommission.
Allgemeine Informationen zu CBAM finden Sie auf unserer Homepage.
Save the date: Informationsveranstaltung der IHK Würzburg am 8. Mai 2025.