Ein abberufener GmbH-Geschäftsführer kann eine Gesellschafterversammlung auch dann nicht einberufen, wenn er im Handelsregister noch als Geschäftsführer eingetragen ist.
KG Beschluss vom 25.11.2024 – 23 U 97/21
Ein abberufener GmbH-Geschäftsführer kann eine Gesellschafterversammlung auch dann nicht einberufen, wenn er im Handelsregister noch als Geschäftsführer eingetragen ist.
KG Beschluss vom 25.11.2024 – 23 U 97/21