Der EU-Rat hat am 24. Februar 2025 das 16. Sanktionspaket der EU gegen Russland verabschiedet.
Das neue Sanktionspaket enthält u.a. weitere Güter, die unter die Sanktionen fallen und Maßnahmen gegen weitere 13 russische Banken, die vom Bezahlsystem SWIFT ausgeschlossen werden. Sanktioniert wird auch die russische SWIFT-Alternative SPFS. Zudem hat die EU ihre Häfen für weitere 74 Schiffe aus der sogenannten russischen Schattenflotte geschlossen. Das Paket sieht auch die Möglichkeit eines Flugverbots für Airlines aus Drittstaaten in der EU vor, falls sie Flüge innerhalb Russlands anbieten, was bisher noch nie der Fall war.
Der Rat fügte 53 neue Unternehmen zur Liste derjenigen hinzu, die den militärischen und industriellen Komplex Russlands in seinem Angriffskrieg gegen die Ukraine direkt unterstützen. Sie unterliegen strengeren Exportbeschränkungen für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie für Güter und Technologien, die zur technologischen Weiterentwicklung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten. Ein Drittel dieser Unternehmen sind russischer Herkunft, während die anderen in Drittländern ansässig sind (China einschließlich Hongkong, Indien, Kasachstan, Singapur, Türkei, Vereinigte Arabische Emirate und Usbekistan) und an der Umgehung von Handelsbeschränkungen beteiligt waren oder an der Beschaffung sensibler Güter beteiligt waren, die beispielsweise für UAVs und Raketen für russische Militäreinsätze benötigt werden.
Darüber hinaus erweitern die Sanktion die Liste der eingeschränkten Güter, die zur technologischen Weiterentwicklung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen, um Güter für die Entwicklung und Produktion russischer Militärsysteme, wie etwa chemische Vorläufer von Chloropicrin und anderen Mitteln zur Aufstandsbekämpfung, Software für CNC-Maschinen (Computer Numerical Control), Chromverbindungen und Steuerungen zur Steuerung unbemannter Luftfahrzeuge (UAVs).
Schließlich führte die EU weitere Beschränkungen für den Export von Gütern ein, die zur Verbesserung der russischen Industriekapazitäten (Chemikalien, einige Kunststoffe und Gummi) und deren Durchfuhr durch Russland beitragen, sowie weitere Beschränkungen für den Import von Primäraluminium, das Russland erhebliche Einnahmen bringt.
Die Verordnung vom 24.02.2025 finden Sie hier. Weitere Informationen auf der Seite der EU und auf unserer Homepage.