Widerruflichkeit der Stimmabgabe bei Personengesellschaften

Sofern sich aus dem Gesellschaftsvertrag oder aus konkreten Vereinbarungen nichts anderes ergibt, kann der Gesellschafter einer Personengesellschaft seine Stimmabgabe nach deren Zugang beim Abstimmungsleiter grundsätzlich nicht mehr frei widerrufen.

BGH Urteil vom 22.10.2024II ZR 64/2