Freiflächen-Photovoltaik

Bayerische Staatsregierung vereinfacht Regelung für Ausgleichsflächen für Freiflächen-Photovoltaik.

PV-Freiflächenanlagen ohne zusätzlichen Ausgleichbedarf werden zum Regelfall

Die Bayerische Staatsregierung vereinfacht die Regelung für Ausgleichsflächen bei PV-Freiflächenanlagen. Ab sofort werden PV-Freiflächenanlagen ohne zusätzlichen Ausgleichbedarf zum Regelfall. Damit wird ein politischer Auftrag des Bayerischen Landtags umgesetzt. Bisher mussten durch Freiflächenanlagen verursachte Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes im Regelfall durch ökologische Ausgleichsmaßnahmen auf einer Fläche außerhalb der Anlagen kompensiert werden. Die entsprechende bauplanungsrechtliche Eingriffsregelung wurde nun geändert und veröffentlicht.  

Für zwei Falltypen wird fortan eine vereinfachte Vorgehensweise zur Ermittlung des Ausgleichsbedarfs angewandt: Im ersten Falltyp entfällt der Ausgleichsbedarf vollständig, im zweiten Falltyp liegt der Ausgleichsbedarf bei 10 Prozent. Dabei soll der Ausgleich zwischen den Modulreihen oder direkt angrenzend erbracht werden. Bei den übrigen Anlagenkonstellationen bekommen Projektierer die Möglichkeit, durch ökologische Gestaltungs- und Pflegemaßnahmen den Ausgleichsbedarf teilweise oder vollständig zu reduzieren. 

Die Neuregelung finden Sie im Energieatlas Bayern.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie