Im Geschäftsjahr 2025 greift erstmals die Europäische Nachhaltigkeitsberichtspflicht nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Auch im Bereich Sorgfaltspflichten in der Lieferketten und bei weiteren Nachhaltigkeitsthemen gibt es Neues.
Im Geschäftsjahr 2025 greift erstmals die Europäische Nachhaltigkeitsberichtspflicht nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Mit wenigen Ausnahmen sind alle großen Unternehmen sowie kapitalmarktorientierte KMU von nun an dazu verpflichtet, bestimmte Nachhaltigkeitsinformationen nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) im Lagebericht offenzulegen. Als groß gelten dabei alle Unternehmen, die zwei der drei folgenden Größenkriterien erfüllen:
- Bilanzsumme von mindestens 25 Millionen Euro,
- Nettoumsatzerlöse von mindestens 50 Millionen Euro,
- mindestens 250 Beschäftigte im Jahresdurchschnitt.
Genaueres hierzu finden Sie auf unserer Themenseite zur CSRD
Nicht-kapitalmarktorientierte KMU, fallen nicht unter die Berichtspflicht nach CSRD, müssen aber in der Regel schon heute eine Vielzahl an ESG-Daten an Kunden, Geschäftspartner und Kreditinstitute liefern. Es ist damit zu rechnen, dass diese Anfragen durch die neue Berichtspflicht in Zukunft eher noch zunehmen werden. Die IHK-Vollversammlung hat in ihrem Positionspapier "Reduzierung des Bürokratieaufwandes im Bereich Nachhaltigkeitsberichtspflichten und ESG-Daten für KMU“ konkrete Vorschläge zur Eindämmung dieser Anfragen verabschiedet.
Die EU-Kommission hat einen freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtsstandard für KMU („Voluntary Small- and Medium-sized Enterprises Standard“, kurz: VSME) für Anfang des Jahres 2025 angekündigt. Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex wird in Zukunft keinen eigenen Standard mehr bereit stellen und unterstützt KMU dann stattdessen bei der Anwendung des VSME.
Das nationale Umsetzungsgesetz der CSRD wurde in Deutschland und in etwa zehn weiteren Mitgliedstaaten nicht mehr beschlossen.
Geplante „Omnibus"-Verordnung zur Bündelung und Vereinfachung von ESG-Berichtspflichten
Die EU-Kommission hat als Antwort auf den Draghi-Report angekündigt, Regelungen aus der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), auch bekannt als „Europäisches Lieferkettengesetz“, und der EU-Taxonomie-Verordnung in einer „Omnibus-Verordnung zur Bürokratieentlastung zu bündeln und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen zu entlasten.
Weitere wichtige Entwicklungen im Bereich Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
Angesichts der zahlreichen Bedenken seitens der Wirtschaft zur Entwaldungsverordnung (EUDR) in der EU sowie in den Lieferländern hat die EU die Anwendungsfristen um ein Jahr verschoben. Diese gelten ab dem 30. Dezember 2025 für große Marktteilnehmer und Händler und ab dem 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen.
Das Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte, das im Auftrag der Bundesregierung Unternehmen bei der Umsetzung des LKSG unterstützt, hat sein Beratungsangebot zudem auf die EUDR ausgeweitet.
Neue BAFA-Handreichungen
Mit Blick auf das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wird weiterhin über eine Aufhebung des nationalen Gesetzes diskutiert. Nach aktuellem Stand muss jedoch bis spätestens Juni 2026 die entsprechende EU-Richtlinie in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Die Regelungen des LKSG gelten daher auch weiterhin.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat zudem neue Handreichungen zu Standards, Audits und Zertifizierungen veröffentlicht: Drei Dokumente sollen Unternehmen Orientierung in Bezug auf die Auswahl und Nutzung von Standard, Audits und Zertifizierungen als Instrumente zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten nach LkSG geben.
Noch im Januar 2025 will das BAFA weitere im Sofortprogramm für untergesetzliche Maßnahmen angekündigte Handreichungen veröffentlichen. Dazu gehören ein FAQ-Dokument als Umsetzungshilfe für die Risikoanalyse und risikobasiertes Vorgehen sowie ein mit dem Bundeskartellamt abgestimmtes Merkblatt zu Brancheninitiativen im Kontext des LkSG unter Beachtung des Kartellrechts.
Veranstaltungen und Informationsangebote:
Am 20. Februar 2025 von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr findet in der IHK in Würzburg eine Q&A-Session zur CSRD statt, um Unternehmen bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu unterstützen. Bei Interesse melden Sie sich gerne an bei: jessica.philipp@wuerzburg.ihk.de
Die Veranstaltung ist kostenfrei und in Präsenz.
Die IHK-Weiterbildung hat zwei neue kostenpflichtige Seminare im Programm:
Nachhaltigkeitsberichtserstattung: Nachhaltigkeitsberichterstattung - IHK Würzburg-Schweinfurt
EU-Taxonomie: EU-Taxonomie - Pflicht und Kür - IHK Würzburg-Schweinfurt
Hinweis: Die IHK Würzburg-Schweinfurt bietet als einer von zahlreichen Anbietern, Seminare im Bereich Nachhaltigkeit und CSR an. Im Internet finden Sie Angebote anderer Bildungsträger. Eine Empfehlung sprechen wir hiermit nicht aus. Anfragen über Seminarkosten, Dauer und weitere Informationen richten Sie bitte direkt an die Bildungsträger.