BMF veröffentlicht Programmablaufplan (PAP)

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat den Programmablaufplan (PAP) für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer für 2025 gemäß § 39b Abs. 6 EstG veröffentlicht.

Die Änderungen beim Einkommensteuertarif sind anders als in den Entwürfen nicht enthalten, da sich das Steuerfortentwicklungsgesetz noch im Gesetzgebungsverfahren befindet und unklar ist, ob es in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden kann. Der PAP enthält den Einkommensteuertarif 2024 sowie die Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherung für 2025. Das BMF hat hierzu mitgeteilt, dass nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ein geänderter Programmablaufplan für die maschinelle Lohnsteuerberechnung mit weiteren Einzelheiten zur Korrektur des Lohnsteuerabzugs bekannt gemacht wird.

 Der Wegfall der Fünftelungsregelung beim Lohnsteuerabzug ab 2025 wird durch den Programmablaufplan berücksichtigt. Für Arbeitgeber, die die Lohnsteuer manuell ermitteln, ist bis zur Veröffentlichung eines PAP für die manuelle Berechnung der Lohnsteuer eine Übergangsregelung enthalten.

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