Zum Jahreswechsel führt der Gesetzgeber eine E-Rechnungsplicht für Unternehmer ein. Dabei sind einige Vorgaben zu beachten, doch wer sie nutzt kann auch von den Vorteilen profitieren.
Das eintretende E-Rechnungsgesetzt wird nur für Unternehmer in Deutschland verpflichten. Dabei ist zu beachten das das Empfangen einer solchen Rechnung von Anfang an verpflichtend ist. Die Übergangsfrist der Ausstellung ist bis 2026 wirksam.
Zusammengefasst und auch mit einem Video versehen hat es die IHK München: