Update: Zoll – Modernisierte Ursprungsregeln im PEM-Raum

Die neuen Ursprungsregeln werden am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Voraussichtlich sind dennoch neue Übergangsbestimmungen zu beachten.

Der Gemischte Ausschuss des PEM-Übereinkommens (PEM = Pan-Europa-Mittelmeer/Pan-Euro-Mediterranean) hat Anfang Dezember 2023 die neuen und modernisierten Ursprungsregeln verabschiedet. Diese sollten am 1. Januar 2025 in Kraft treten und von da an für einen modernisierten, vereinfachten und zugleich flexibilisierten Handel zwischen den 24 Vertragsparteien des PEM-Übereinkommens sorgen. 

Aufgrund langwieriger Gesetzgebungsverfahren in den einzelnen Ländern können bis Ende 2024 nicht alle Freihandelsabkommen angepasst werden, sodass auch nach dem 1. Januar 2025 bis voraussichtlich 31. Dezember 2025 noch zwei Sets an Regeln bestehen: die Regeln des bisherigen PEM-Abkommens und die Regeln des revidierten PEM-Abkommens. 

Um die Anwendung der beiden Arten von Ursprungsregeln zu organisieren, soll es Übergangsregelungen geben. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Fachmeldung der Generalzolldirektion vom 1. November 2024 und der Meldung von GTAI

Quellen: Generalzolldirektion, GTAI, IHK Pfalz