Mit dem Wachstumschancengesetz wurde zum 1. Januar 2025 eine verpflichtende elektronische Rechnung (eRechnung) eingeführt. Sie gilt für inländische B2B-Umsätze, wenn sowohl Rechnungsaussteller als auch Rechnungsempfänger im Inland ansässig sind.
Mit dem BMF-Schreiben sollen noch vor dem Inkrafttreten der Regelungen Fragen bei der Umsetzung der eRechnungspflicht zum 1. Januar 2025 geklärt werden.
Zur Vorbereitung hatte die DIHK mit den anderen Spitzenverbänden der gewerblichen Wirtschaft eine Reihe von klärungsbedürftigen Sachverhalten an das BMF gemeldet und Stellungnahmen abgegeben. Das BMF-Schreiben finden Sie hier: BMF-Schreiben
Für Unternehmen besonders wichtig sind insgesamt die
- Regelungen zum Umgang mit Verträgen und Dauerrechnungen (Rz.44f.),
- zu Rechnungsberichtigungen (Rz. 49f.),
- zum Vorsteuerabzug (Rz. 55ff) und
- zur Aufbewahrung elektronischer Unterlagen (Rz. 60f).
Das BMF stellt auch klar, dass insbesondere die Anforderungen an den Inhalt einer Rechnung (Rechnungspflichtangaben), die Pflicht zur Ausstellung einer Rechnung (Rz. 8ff) sowie die Ausstellungsfrist von sechs Monaten (Rz. 11) unverändert zum bisherigen Recht bleiben. Weitere Informationen zu dem Thema.