Entwurf der Leitlinien der Europäischen Kommission zu Nullemissionsgebäuden im Rahmen der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD, EU/2024/1275)

Im Rahmen der novellierten EU-Gebäuderichtlinien stellte die Europäische Kommission Anfang Oktober 2024 einen Leitlinienentwurf zur Definition der Anforderungen an Nullemissionsgebäude (NEB, zero emission buildings) vor.

Den Entwurf der Leitlinie finden Sie anbei. 

Die EPBD trat am 28. Mai 2024 in Kraft und muss bis Mai 2026 von allen EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Sie verfolgt das Ziel eines emissionsfreien Gebäudebestands bis 2050, unterstützt durch nationale Renovierungspläne und die Defossilisierung der Wärme- und Kälteversorgung. Zudem wird ab 2030 vorgeschrieben, dass alle Neubauten den Standard eines Nullemissionsgebäudes erfüllen müssen, wobei für öffentliche Gebäude diese Anforderung bereits ab 2028 gilt.  

Der nun bekannt gewordene Leitlinienentwurf präzisiert, dass NEB einen hohen Energieeffizienzwert aufweisen und einen geringen Energieverbrauch haben sollen. Sie dürfen keine CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen vor Ort verursachen und nur minimale betriebliche Treibhausgasemissionen zulassen. Die Energie für Heizung und Kühlung soll vor Ort oder in der Nähe aus erneuerbaren oder kohlenstofffreien Quellen stammen, wie Solarthermie, Geothermie, Solar-Photovoltaik, Wärmepumpen, Wasserkraft oder Biomasseheizkessel bei Verbrennung vor Ort. Zudem müssen die NEB für die Nutzung von Solarenergie optimiert sein und über technische Systeme zur Überwachung und Steuerung der Raumluftqualität verfügen.   

Die Leitlinie fordert zudem eine neue Methode zur Berechnung des Energieverbrauchs, die künftig auch den Anteil erneuerbarer Energien einbezieht. Dafür wäre eine Verschärfung der Regelungen im deutschen Gebäudeenergiegesetz (GEG) nötig.   

Laut der Leitlinie muss der Primärenergiebedarf mindestens zehn Prozent unter dem Niveau von Niedrigstenergiegebäuden liegen – einem Standard, der seit 2021 für alle Neubauten in der EU vorgeschrieben ist. In Deutschland entsprechen vergleichbare Standards dem Passivhaus-Standard oder den KfW-Effizienzhäusern 40 und 55. Die Neuregelung verschärft somit den bisher geltenden hohen Standard für Neubauten nochmals zusätzlich. Welche Auswirkungen die Verschärfung auf die Gebäudeförderung haben wird, ist bisher noch nicht bekannt. Vor dem Hintergrund, dass für gewöhnlich keine staatliche Förderung rechtlich bindender Standards und Normen gewährt werden, könnte die Implementierung des Nullemissionsgebäudestandards erhebliche Folgen für die Gebäudeförderung in Deutschland nach sich ziehen. 

EPBD-Nullemissionsgebäude.pdf