Der EU-Umweltrat hat die Änderungen der Luftqualitätsrichtlinie entsprechend der Trilogeinigung vom Februar 2024 beschlossen.
Das EU-Parlament hatte bereits im März zugestimmt. Der finale Gesetzestext muss noch im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden.
Die Bundesregierung hat in einer Antwort auf eine Frage der Unionsfraktion im Bundestag bekanntgegeben, sie habe eine Protokollerklärung abgegeben, "dass beispielweise Fahrverbote, Stilllegungen oder Betriebsbeschränkungen von Industrieanlagen nicht als angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen zu betrachten sind und auch nicht als Voraussetzung für eine Fristverlängerung verlangt werden können."
Außerdem erwartet sie: "Nach Schätzungen des Umweltbundesamtes (UBA) ist davon auszugehen, dass für nahezu alle Stoffe eine Einhaltung der ab dem Jahr 2030 geltenden Grenzwerte zu erwarten ist. Eine flächendeckende Einhaltung aller Grenzwerte in Deutschland kann bis zum Jahr 2035, also noch vor dem Zeitrahmen der maximalen Fristverlängerung (2037), erreicht werden."