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USA: Zölle auf Aluminium- und Stahlimporte - Gegenzölle der EU

Bild mittels KI erstellt.

Die USA erhöhen die Zölle auf Stahl und Aluminium und heben Ausnahmeregelungen für bestimmte Länder sowie Quotenregelungen auf. Die EU reagiert mit Gegenzöllen.

1. Zusatzzölle der USA

Seit dem 12. März 2025 wird die Einfuhr von Stahl- und Aluminiumerzeugnissen sowie deren Derivate mit zusätzlichen Zöllen belastet.

 

Zusatzzölle Aluminium

Die Zölle auf Aluminiumerzeugnisse und -derivate sowie Stahlerzeugnisse und -derivate gelten zusätzlich zu den bereits bestehenden Einfuhrzöllen, Abgaben oder sonstigen Zusatzzöllen (zum Beispiel gegenüber chinesischen Waren). Das Kapitel 99 des US-amerikanischen Zolltarifs (HTSUS) wurde entsprechend angepasst.

Mit der Proclamation 9704 vom 8. März 2018 und der Proclamation 9980 vom 24. Januar 2020 führten die USA zusätzliche Zölle von 10 Prozent auf Produkte aus Aluminium und später auch auf Einfuhren von Aluminiumderivaten ein. Beide Proclamations wurden nun geändert: Seit dem 12. März 2025 wurden die durch die Proklamationen 9704 und 9980 festgelegten Tarife angepasst. 

Die Zollsätze werden von zusätzlichen 10 Prozent auf zusätzliche 25 Prozent erhöht. Die Zölle betreffen Waren, die ab dem 12. März 2025 in die USA zum Verbrauch eingeführt oder aus einem Lager zum Verbrauch entnommen werden.

Alle Aluminiumwaren sowie Aluminiumderivate unterliegen unabhängig vom Ursprungsland einem Zusatzzoll in Höhe von 25 Prozent. 

Im Anhang 1 (Annex) der Proclamation 10895 finden Sie eine Auflistung der entsprechenden Aluminiumderivate samt Zolltarifnummer, die mit einem zusätzlichen Wertzoll von 25 Prozent belegt werden. Bitte beachten Sie, dass dies die amerikanischen Zolltarifnummern sind!

Details hierzu finden Sie in den Mitteilungen  der "US Customs and Border Protection"  zu Aluminium. Dort aufgeführt sind auch tabellarische Übersichten der jeweils betroffenen Produkte.

 

Zusatzzölle Stahl

Schon 2018 und 2020 führten die USA zusätzliche Zölle von 25 Prozent auf Produkte aus Stahl und später auch auf Einfuhren von Stahlderivaten ein. (Proclamation 9705 vom 8. März 2018 und Proclamation 9980 vom 24. Januar 2020) Unter der Biden-Administration kam es dann zu einigen Ausnahmen, wie beispielsweise der Aussetzung der zusätzlichen Zölle auf Stahl gegenüber der EU.

Dies wurde allerdings jetzt geändert: Seit dem 12. März 2025 unterliegen alle Einfuhren von Stahlerzeugnissen unabhängig vom Ursprungsland, die unter die Position 9903.80 des Kapitels 99 des HTSUS fallen, einem zusätzlichen Wertzollsatz von 25 Prozent. Die Abkommen über entsprechende Sonderregelungen mit Argentinien, Australien, Brasilien, Kanada, Mexiko, den EU-Ländern, Japan, Südkorea, Ukraine und dem Vereinigten Königreich wurden gekündigt. 

Details hierzu finden Sie in den Mitteilungen  der "US Customs and Border Protection" zu Stahl. Dort aufgeführt sind auch tabellarische Übersichten der jeweils betroffenen Produkte.

 

Informationen

Bleiben Sie bei den News zu der Außenwirtschaftspolitik der USA up-to-date. Der GTAI hält Sie auf einer Sonderseite mit den neuesten Zollinformationen auf dem Laufenden und informiert über die wirtschaftlichen Auswirkungen der Maßnahmen. Dort finden Sie Informationen zu den neuen Zusatzzöllen, zu Importbeschränkungen in die USA und eine Analyse zu den handelspolitischen Auswirkungen.

Die EU-Kommission hat einen Fragen-Antworten-Katalog zur gegenseitigen Zollpolitik der USA veröffentlicht. Darin beantwortet die EU unter anderem Fragen zum aktuellen Wert des Handels und der Investitionen zwischen der EU und den USA, zum Handelsüberschuss, zur Mehrwertsteuer und zu den durchschnittlichen Zollsätzen, die beide Seiten erheben.

Weitere Informationen finden Sie auch hier

Eine ausführliche Darstellung finden Sie bei der IHK München.

 

2. Gegenzölle der EU

Als Reaktion auf die Einführung neuer US-Zölle auf Stahl- und Aluminiumimporte aus der EU hat die Kommission Gegenmaßnahmen gegen US-Importe in die EU eingeleitet.

Die Reaktion der Kommission ist sorgfältig abgestimmt und basiert auf einem zweistufigen Ansatz:

  • Erstens lässt die Kommission die Aussetzung der bestehenden Gegenmaßnahmen gegen die USA aus den Jahren 2018 und 2020 zum 1. April auslaufen. Diese Gegenmaßnahmen zielen auf eine Reihe von US-Produkten ab und sind eine Reaktion auf den wirtschaftlichen Schaden, der den EU-Stahl- und Aluminiumexporten im Wert von 8 Milliarden Euro entstanden ist.
     
  • Zweitens legt die Kommission als Reaktion auf die neuen US-Zölle, die EU-Exporte im Wert von über 18 Milliarden Euro betreffen, ein Paket neuer Gegenmaßnahmen gegen US-Exporte vor. Diese treten nach Konsultation der Mitgliedstaaten und Interessenträger Mitte April in Kraft.

Weitere Informationen finden Sie hier und hier.

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