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EU - Kolumbien, Peru und Ecuador

Rat billigt Abschluss des Handelsübereinkommens

Der Rat der Europäischen Union hat am 14.10.2024 einen Beschluss über den Abschluss des Handelsübereinkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits angenommen. Außerdem hat er einen Beschluss über den Abschluss des Protokolls betreffend den Beitritt Ecuadors zu dem genannten Übereinkommen angenommen.

Dies ist der letzte Schritt im Verfahren zur Ratifizierung des Übereinkommens. Das Übereinkommen ermöglicht die schrittweise Öffnung der Märkte.

Das Handelsübereinkommen wird zu einem großen Teil bereits seit 2013 vorläufig angewandt, aber der Abschluss wird die vollständige Umsetzung des Übereinkommens ab dem 01.11.2024 ermöglichen. Damit wird die Rechtssicherheit für diese Handelsbeziehungen erhöht.

Das Handelsübereinkommen bewirkt unter anderem Folgendes:

  • Marktöffnung für Waren, Dienstleistungen, öffentliches Beschaffungswesen und Investitionen,
  • bessere Handelsbedingungen durch neue Vorschriften über nichttarifäre Hemmnisse, Wettbewerb, Transparenz und Rechte des geistigen Eigentums,
  • ein stabileres und besser vorhersehbares Unternehmensumfeld mit einem bilateralen Streitbeilegungsmechanismus und einem Mediationssystem für nichttarifäre Hemmnisse,
  • Kooperationsvereinbarungen zu Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Produktionsmodernisierung, Handelserleichterung und Technologietransfer,
  • ein umfassendes Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung mit Verpflichtungen, die auf die Gewährleistung eines hohen Maßes an Arbeits- und Umweltschutz abzielen, unter anderem einem transparenten Schiedssystem und Verfahren zur Einbeziehung der Zivilgesellschaft.

Im Handelsübereinkommen mit Kolumbien und Peru ist die Möglichkeit vorgesehen, dass ihm auch andere Andenländer beitreten können.

Ecuador hat beschlossen, dem Handelsübereinkommen beizutreten. Das Beitrittsprotokoll wurde im November 2016 unterzeichnet und wird seit dem 01.01.2017 vorläufig angewandt. Die Billigung des Beitrittsprotokolls durch den Rat der Europäischen Union am 14.10.2024 stellt den letzten Schritt des Ratifizierungsverfahrens dar.

Das Handelsübereinkommen mit Kolumbien und Peru und das genannte Protokoll betreffend den Beitritt Ecuadors werden am 01.11.2024 in Kraft treten.

Quelle: Pressemitteilung Rat der Europäischen Union vom 14.10.2024

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