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Import
Waren
Beim Import spielen Verbote und Beschränkungen (VuB) eine immer wichtigere Rolle. Im Gegensatz zu handelspolitischen Maßnahmen, wie Ein- oder Ausfuhrgenehmigungssysteme, Kontingentsregelungen, Antidumping- oder Embargomaßnahmen dienen die VuB vornehmlich nicht wirtschaftlichen Interessen. So dürfen bestimmte Waren nicht importiert werden, beziehungsweise nur mit einer entsprechenden Genehmigung. Der Warenkreis, der von solchen Einschränkungen betroffen ist, ist umfangreich. Er erstreckt sich von Abfall über Chemikalien, Eisen- und Stahlerzeugnisse, Pflanzen, Textilwaren bis hin zu jugendgefährdenden Medien und Waffen.
Die Zolltarifnummer ist für die Beurteilung, ob Einschränkungen vorliegen, maßgeblich. Die konkreten Einschränkungen sind im Elektronischen Zolltarif (EZT) hinterlegt.
Stand: 04.02.2019
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